Motorräder: Kreis und Bürgerinitiative K2 / K3 in Kierspe im konstruktiven Dialog

Das Thema Motorradlärm auf den Kreisstraßen 2 und 3 beschäftigt die Menschen in Kierspe. Anwohner wünschen sich Entlastungen, insbesondere an sonnigen Wochenenden und Feiertagen, wenn Motorradfahrer die beliebten Strecken nutzen. Zugleich steht der Märkische Kreis bei möglichen Einschränkungen des Verkehrs vor engen rechtlichen Vorgaben. Im regelmäßigen Dialog haben Vertreter des Kreises und der Bürgerinitiative detailliert über mögliche Maßnahmen, Grenzen des Handlungsspielraumes und Perspektiven gesprochen.

Die Teilnehmer sind sich einig: „Der Austausch verlief sachlich und konstruktiv.“ Aus dem Kreishaus heißt es darüber hinaus: „Uns ist wichtig, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und transparent darzustellen, welche Möglichkeiten der Kreis tatsächlich hat – und welche leider nicht.“ Die Bürgerinitiative habe ihr Anliegen nachvollziehbar und engagiert vorgetragen. Gleichzeitig sei in den Gesprächen deutlich geworden, dass straßenverkehrsrechtliche Anordnungen allenfalls unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind.

Im Fokus des Dialogs stand die Frage, ob verkehrsrechtliche Maßnahmen, zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Sperrungen, rechtlich möglich sind. Dabei ist die Straßenverkehrsbehörde an enge gesetzliche Vorgaben gebunden. Grundlage dafür ist Paragraf 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung. Danach dürfen Beschränkungen des Verkehrs nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Entscheidend ist dabei eine nachweisbare Gefahrenlage, die deutlich über das allgemeine Risiko hinausgeht.

Eine solche Gefahrenlage kann sich beispielsweise aus einer besonderen Häufung schwerer Unfälle ergeben – was auf der K2 / K3 bislang zum Glück nicht der Fall ist – oder aus einer erheblichen objektiv ermittelbaren Lärmbelästigung. Maßgeblich ist dabei nicht das subjektive Empfinden einzelner Verkehrsteilnehmer oder Anwohner, so die Straßenverkehrsordnung, sondern eine rechtlich definierte Bewertung anhand technischer Verfahren.

Verkehrsmessungen

Dafür wurden im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und 30. Juni 2025 Verkehrsmessungen im Bereich der Ortseinfahrt Kierspe an der Kreisstraße 2 durchgeführt. Die Auswertung ergab durchschnittlich 1.319 Fahrzeuge pro Tag, darunter 162 Motorräder. An Sonntagen lag der Durchschnitt bei 1.023 Fahrzeugen mit 212 Motorrädern. Der höchste Einzelwert wurde an einem Feiertag gemessen: 1.397 Fahrzeuge, davon 608 Motorräder. Auf Grundlage dieser Zahlen erfolgte zunächst eine Lärmberechnung nach der derzeit rechtlich maßgeblichen Vorschrift. Ergebnis: Die gemessenen Werte reichen nicht aus, um eine rechtlich relevante Gefahrenlage zu begründen.

Da die aktuellen Regelungen zur Lärmberechnung die spezifische Geräuschentwicklung von Motorrädern nicht gesondert berücksichtigt, ging man beim Märkischen Kreis noch einen Schritt weiter. Obwohl keine rechtliche Verpflichtung dazu bestand, ließ die Kreisverwaltung zusätzlich eine alternative Berechnung nach einer neueren Methode durchführen, in die Motorradgeräusche ausdrücklich einfließen. Dennoch ließ sich daraus keine Gefahrenlage aufgrund der Lärmentwicklung ableiten. Selbst bei einer zusätzlichen Hilfsberechnung, die ausschließlich Wochenenden und Feiertage berücksichtigte, wurden die maßgeblichen Grenzwerte deutlich unterschritten. Der höchste erreichte Wert lag bei 61 Dezibel. Zum Vergleich: Die einschlägigen Richtwerte liegen zwischen 70 und 75 Dezibel.

„Die Prüfung erfolgte mit maximaler Offenheit und einer Bewertung, die erheblich über die aktuellen rechtlichen Anforderungen hinausging“, berichtet die Straßenverkehrsbehörde des Märkischen Kreises. Auf dieser Grundlage lasse sich keine Gefahrenlage begründen. Verkehrsrechtliche Maßnahmen seien daher juristisch nicht möglich. Auch wenn das Ergebnis den ursprünglichen Hoffnungen nicht entspricht, sei die Entscheidung nachvollziehbar erläutert worden, ergänzt die Bürgerinitiative.

Thema bleibt präsent

Das Thema ist für die Beteiligten damit aber nicht vom Tisch. Die Bürgerinitiative will sich weiterhin im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten mit Öffentlichkeitsarbeit oder Aktionen engagieren, unter anderem auch in der kommunalen Lärmaktionsplanung der Stadt Kierspe. Auch der Kooperation mit Motorradclubs steht sie aufgeschlossen gegenüber. Darüber hinaus soll es im Sommer dieses Jahres weitere Verkehrsmessungen an der Kreisstraße 3 geben.

Die Polizei wird weiterhin Kontrollen durchführen. Die Stadt Kierspe setzt ihre Informationsarbeit fort und hat bereits Flyer zum Thema aufgelegt. Sie wird kurzfristig ihr „Smiley-Gerät“ in der Pulverstraße anbringen, um so zur Sensibilisierung beizutragen. Bürgerinitiative, die Stadt Kierspe und der Märkische Kreis wollen den konstruktiven Austausch auch in Zukunft fortsetzen.

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