Kommunalwahl am 14. September: Ergebnisse im Kreishaus Lüdenscheid verfolgen

In Nordrhein-Westfalen ist am Sonntag, 14. September, Kommunalwahl. Der Märkische Kreis lädt alle Interessierten ins Lüdenscheider Kreishaus ein. Dort können die Wahlergebnisse im Raum 136 (Sitzungssaal, 1. Etage) auf einer Leinwand verfolgt werden.

In Nordrhein-Westfalen ist am Sonntag, 14. September, Kommunalwahl. Der Märkische Kreis lädt alle Interessierten ins Lüdenscheider Kreishaus ein. Dort können die Wahlergebnisse im Raum 136 (Sitzungssaal, 1. Etage) auf einer Leinwand verfolgt werden. |

Am 14. September ist es soweit: Rund 13,7 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen entscheiden über Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinde- und Stadträte, neue Landrätinnen und Landräte.

Im Märkischen Kreis sind 317.810 Menschen wahlberechtigt. Sie können ihre Stimme in den jeweiligen Wahllokalen in den 15 Städten und Gemeinden des Kreises abgeben. Die Bürgerinnen und Bürger stimmen im Zuge der Kommunalwahl auch über einen neuen Landrat ab. Für das Amt bewerben sich vier Kandidaten: Ralf Schwarzkopf aus Lüdenscheid (CDU), Kai Krause aus Meinerzhagen (FDP), Christian Kißler aus Altena (Die Linke) und Alexander Schiekiera aus Iserlohn (AfD). Zum anderen geht es darum, einen neuen Kreistag zu wählen.

Der Märkische Kreis lädt alle Interessierten am Wahlabend (14. September) ein, ab 17.30 Uhr ins Kreishaus nach Lüdenscheid (Heedfelder Straße 45) zu kommen. Im Sitzungssaal (Raum 136, 1. Etage) können die Wahlergebnisse in lockerer Atmosphäre auf einer Leinwand verfolgt werden. Wer nicht ins Kreishaus kommt oder kommen kann, kann die Kreis-Homepage ( www.maerkischer-kreis.de ) nutzen. Dort wird am Wahltag ein Link veröffentlicht. Wird der angeklickt, kann die Auszählung der Stimmen sowohl auf Kreisebene als auch in den jeweiligen Kommunen verfolgt werden.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen zusätzlich mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (also der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wahlbeteiligung

2020 lag die Wahlbeteiligung im Märkischen Kreis bei 46,19 Prozent, knapp zwei Prozent höher als bei der vorangegangenen Kommunalwahl im Jahr 2014.

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