Haushalt: Gesetzliche Vorgaben engen finanziellen Spielraum von Kreis und Kommunen ein

Der Märkische Kreis steht im Haushaltsjahr 2026 und darüber hinaus vor großen finanziellen Herausforderungen. Die geplanten Aufwendungen in Höhe von rund 861 Millionen Euro zeigen deutlich: der finanzielle Druck nimmt weiter zu. Gleichzeitig wächst die Kritik der Städte und Gemeinden an der Höhe der Kreisumlage – nachvollziehbar angesichts ihrer eigenen angespannten Haushaltslagen. Auch der Kreis selbst hat kaum Spielraum.

Viele kreisangehörige Städte und Gemeinden müssen inzwischen nahezu die Hälfte ihrer Steuerkraft, einzelne sogar bis zu 75 Prozent, über die Kreisumlage abführen. Das schränkt die kommunale Gestaltungsfähigkeit massiv ein – oder legt sie gänzlich lahm. Der Haushaltsentwurf 2026 des Kreises macht zugleich deutlich, dass auch auf Kreisebene nur begrenzte Einflussmöglichkeiten bestehen.

Der Kreishaushalt ist in weiten Teilen durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Nach aktueller Einschätzung des Fachdienstes Finanzen lassen sich lediglich ein bis zwei Prozent der Gesamtaufwendungen eigenständig beeinflussen. Der überwiegende Teil entfällt auf Pflichtaufgaben, Umlagen und Kostenentwicklungen, die durch Bundes- oder Landesgesetze oder externe Faktoren vorgegeben sind. Eine klassische Haushaltskonsolidierung durch freiwillige Einsparungen ist daher kaum möglich.

Den größten Ausgabeposten bilden weiterhin die Sozialaufwendungen inklusive der Landschaftsumlage mit rund 293 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg von etwa 23,4 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von rund 139,5 Millionen Euro, was einer Steigerung von etwa 3,8 Millionen Euro entspricht. Hauptgrund sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.

Einsparungen beim Personal sind aufgrund der zahlreichen Pflichtaufgaben nur eingeschränkt möglich und führen nicht automatisch zu einer spürbaren Entlastung der Personalaufwendungen. Allein Sozialleistungen und Landschaftsumlage machen rund 72 Prozent des gesamten Umlagebedarfs aus.

Pflegekosten schnellen in die Höhe

Besonders dynamisch entwickeln sich die Ausgaben im Pflegebereich. Die Hilfe zur Pflege steigt von 2025 auf 2026 zunächst um etwa 5,9 Millionen Euro und nach aktuellem Sachstand um weitere 4,5 Millionen Euro. Zusätzlich muss für Integrationsmaßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe zu den bereits eingeplanten 10,5 Millionen nochmals eine Million Euro bereitgestellt werden. Diese Entwicklungen spiegeln gesamtgesellschaftliche Trends wider, auf die der Kreis reagieren muss – ohne die Rahmenbedingungen beeinflussen zu können.

Der Märkische Kreis übernimmt dabei zahlreiche wichtige Aufgaben für die Städte und Gemeinden. Darunter die Jugendhilfe für acht Kommunen ohne eigenes Jugendamt (Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle), Aufgaben und Personal im Rettungsdienst, in der Kreisleitstelle, im Bevölkerungsschutz, in der Ausländerbehörde, bei Integrationsmaßnahmen sowie die Finanzierung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV). Als Gesellschafter der Märkischen Kliniken GmbH sichert der Kreis zudem die kommunale Gesundheitsversorgung mit dem Klinikum Lüdenscheid und der Stadtklinik Werdohl. Diese Aufgaben sind überwiegend gesetzlich vorgeschrieben und unterliegen bundes- oder landesweiten Regelungen. Kostensteigerungen durch demografischen Wandel, steigende Fallzahlen, Tarifabschlüsse oder neue gesetzliche Anforderungen schlagen daher unmittelbar im Kreishaushalt durch.

Lösungsansätze?

Aus Sicht des Märkischen Kreises kann eine nachhaltige Entlastung der kommunalen Haushalte nur durch strukturelle Änderungen auf übergeordneter Ebene erreicht werden. Hoffnung setzt der Kreis dabei auf konkrete Ergebnisse der Sozialstaatskommission sowie mögliche Reformen bei Aufgaben und Standards. „Ohne Anpassungen im sozialen Bereich und bei der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen bleiben die finanziellen Spielräume auf kommunaler Ebene stark eingeschränkt“, sagt Kreiskämmerer Kai Elsweier.

Unabhängig davon überprüft der Märkische Kreis kontinuierlich beeinflussbare Bereiche des Kreishaushaltes. Dazu zählen unter anderem die Reduzierung von Defiziten kreiseigener Gesellschaften wie die der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG) und der Märkischen Kliniken, der Ausbau digitaler Verfahren, mögliche interkommunale Kooperationen sowie Effizienzsteigerungen in Verwaltung und Personalbereich. Diese Maßnahmen können Kostenanstiege dämpfen. „Grundlegende strukturelle Reformen ersetzen sie jedoch nicht“, sagt Landrat Ralf Schwarzkopf.

Herausforderung

Kreis und Kommunen stehen vor denselben Herausforderungen und sind gleichermaßen von äußeren Rahmenbedingungen abhängig. Die strukturelle Fremdbestimmung betrifft alle kommunalen Ebenen. Ziel bleibt es, wie Landrat Ralf Schwarzkopf deutlich in seiner Haushaltsrede im Dezember 2025 betont hat, im engen Austausch innerhalb der kommunalen Familie nach tragfähigen Lösungen zu suchen – und sie gemeinsam zu finden.

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