Gesundheitsbehörde für die Zukunft rüsten

Mehr Resilienz im Krisenfall und einen deutlichen Schub bei der Modernisierung, Digitalisierung, Qualitäts- und Effizienzsteigerung der Gesundheitsdienste des Märkischen Kreises waren Themen im Ausschuss Gesundheit und Soziales des Märkischen Kreises. Fachbereichsleiterin Leslie Kamphuis zog im Lüdenscheider Kreishaus eine positive Zwischenbilanz zum „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“.

Die Untere Gesundheitsbehörde nimmt seit 2021 an dem Förderprogramm von Bund und Land zur personellen und digitalen Aufwertung der kommunalen Gesundheitsbehörden teil. Das Förderprogramm läuft 2026 aus und war eine Konsequenz aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie, die die Unteren Gesundheitsbehörden in ganz Deutschland an ihre Leistungsgrenzen brachte.

Qualitätssicherung bei Pflichtaufgaben

Ziel des bundesweiten Stärkungspaktes ÖGD ist es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst für die Zukunft besser aufzustellen, zukunftsfähig zu gestalten und dauerhaft zu stärken. Gefördert werden insbesondere ein deutlicher Personalaufbau für die Bereiche des Gesundheitswesens, Digitalisierung und Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Qualitätssicherung. Dafür standen dem Märkischen Kreis über die Förderjahre rund 13,2 Millionen Euro zur Verfügung, davon wurden 8,61 Millionen Euro bis Ende 2025 abgerufen.  

Nach Mindestvorgaben des Landes hat die Kreisverwaltung in den Jahren 2021 und 2022 in den Bereichen Infektionsschutz und Hygiene, Digitalisierung, Apothekenaufsicht und Umweltmedizin sowie Kinder- und Jugendgesundheit 15,41 Stellen geschaffen und besetzt. Darüber hinaus wurden bis 2025 sieben „freiwillige“ Stellen neu im Stellenplan ausgewiesen. Nach der Bewältigung der Pandemie werden die zusätzlichen personellen Ressourcen genutzt, um die breitgefächerten Pflichtaufgaben dauerhaft zu erfüllen. 2024 entschied der Verwaltungsvorstand, keine weiteren Stärkungspaktstellen zu besetzen. Aktuell sind 14,79 der neu geschaffenen Stellen besetzt.

Digitalisierung vorangetrieben

Im Rahmen des Digitalpaktes hat der Märkische Kreis seit 2022 rund 1,8 Millionen Euro Fördermittel abgerufen. Damit wurden unter anderem eine Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsamtes entwickelt, Digitallotsen für die Mitarbeitenden eingesetzt, das Online-Angebot der Gesundheitsdienste erweitert, digitale Prozesse erhoben und eingeführt, ein IT-Sicherheitskonzept und eine digitale Lernplattform erstellt sowie die Arbeitsplatzausstattung verbessert.  

Auch künftig sieht Leslie Kamphuis die Gesundheitsbehörde vor großen Herausforderungen. „Wir werden genau prüfen und priorisieren müssen, welche Aufgaben wir in Zukunft mit welchem personellen Aufwand leisten können, wenn die Stellen des Stärkungspaktes nicht weiter finanziert werden“, sagte sie. Als Beispiele neuer Pflichtaufgaben seit 2025 nannte sie unter anderem Gesundheitskioske, Gesundheitsprävention und -berichterstattung, Hitzeschutzkonzepte und die Sicherstellung der Rufbereitschaft 24/7. Ein verstärkter Fokus wird künftig auch auf Prävention (Gesundheitsförderung und Impfberatung) und Anpassung an Klimafolgen liegen. Um die medizinische Grundversorgung auch im Krisenfall sicherzustellen, sei auch eine engere Verzahnung mit dem Bevölkerungsschutz und dem Krisenstab voranzutreiben.

Aufgabenbündelung

Ausdrücklich begrüßte der Ausschuss für Gesundheit und Soziales unter Vorsitz von Oliver Busch (SPD) den Vorschlag der Verwaltung, die Überprüfung der Krankenversicherungspflicht bei Sozialhilfeempfängern in der Kreisverwaltung zu bündeln. Ziel ist es, die Städte und Gemeinden zu entlasten und langfristig Kosten zu sparen. Der Märkische Kreis kommt aktuell für die medizinische beziehungsweise pflegerische Versorgung von 647 Personen auf, die Sozialhilfeleistungen beziehen und nicht gesetzlich krankenversichert sind. Hierfür entstehen der Kreisverwaltung Aufwendungen im Rahmen der Sozialhilfe von rund 4,3 Millionen Euro jährlich.

Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung erfüllt sind, ist äußerst komplex und aufwendig: Vielfach müssen bisherige Versicherungsverläufe, Berufstätigkeiten oder Behinderungsbilder nachverfolgt werden. Diese Aufgabe hatten in der Vergangenheit die Städte und Gemeinden per Delegationssatzung übernommen. Auf der Bürgermeisterkonferenz im November bestand allerdings Konsens, dass eine zentrale Prüfung der Versicherungsmöglichkeit und Bearbeitung der Fälle auf Kreisebene zielführender sei. Die Ausschussmitglieder stimmten zu, für die neue Aufgabe 1,5 Stellen in den Stellenplan aufzunehmen, allerdings zunächst befristet für fünf Jahre. Zudem wurde ein jährlicher Zwischenbericht der Verwaltung gefordert.

×