Gesundheitsamt ordnet sofortiges Abkochgebot an

In Plettenberg Holthausen ist eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers festgestellt worden. Das teilt das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises mit. Im Straßenzug „Auf der Lied“ gibt es daher von Hausnummer 7 bis 52 in Plettenberg-Holthausen ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser. Wie lange es dauert, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Die betroffenen Verbraucher wurden durch Handzettel von dem Wasserversorger informiert.

Grund für das Abkochgebot ist eine mikrobiologische Belastung des Trinkwassers in Form von Coliformen Bakterien und Escherichia coli. Die Trinkwasserbelastung wurde im Rahmen einer Routineuntersuchung am Hausanschluss der Grundschule Holthausen festgestellt.   

Der Wasserversorger hat umgehend Sofortmaßnahmen zur Ursachenbekämpfung und zur Problemlösung eingeleitet. Unter anderem wurde der Hochbehälter Franziska außer Betrieb genommen und das Wasser zur Desinfektion gechlort. Sollte ein Chlorgeruch wahrgenommen werden, wirkt sich dieser nicht auf die Verwendbarkeit des Wassers aus.

 

Zum  Abkochgebot sind laut Kreisgesundheitsamt folgende Punkte zu beachten:

 

 zum Trinken, zur Lebensmittelzubereitung, zum Zähneputzen und bei Kontakt mit offenen Wunden darf nur abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwendet werden

 das Wasser muss sprudelnd aufgekocht sein, damit es als abgekochtes Wasser anzusehen ist 

 zur Körperpflege, zum Händewaschen, zum Duschen und Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – es sollte jedoch nicht verschluckt werden

 zum Herstellen von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist abgekochtes Wasser zu verwenden

 zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40 °C betragen

 Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern der Geschirrspüler mit Temperaturen über 60 °C spült und trocknet. Für gefährdete Personen und Säuglinge wird dringend empfohlen, Geschirr mit abgekochtem Wasser zu reinigen.

 

Die Dauer dieses Abkochgebotes kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Es sind weitere Beprobungen des öffentlichen Netzes in Planung. Über eine Aufhebung des Abkochgebotes wird zeitnah informiert.

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