Beirat begrüßt Ausweisung von Schluchtwäldern als Naturschutzgebiete

Die 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Halver stand auf der Tagesordnung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde im Lüdenscheider Kreishaus. Bürgermeister Armin Kibbert und Stadtkämmerer Simon Thienel warben für den Bau einer „blau-grünen Mustersiedlung aus Ein- bis Zweifamilienhäusern“ auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, die nach Aussagen der Planer ökologisch und auch aus dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes allen Ansprüchen gerecht werde. Dazu wurde neben der 30. Änderung des Flächennutzungsplans auch die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Herksiepe/Schillerstein und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 4 Linger Weg"vorgestellt. Fachlich unterstützt wurden sie dabei von Sarah Dietzel von der Bauleitplanung der Stadt Halver und Dr.-Ing. Anna-Lisa Maaß, stellvertretende Fachbereichsleiterin bei der Dr. Pecher GmbH und Lehrbeauftragte für Wassermengenwirtschaft an der Hochschule Bochum.

Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes äußerte der Beirat erhebliche Bedenken gegen den weiteren Flächenverbrauch durch die Versiegelung von landwirtschaftlichen Grünflächen. Mit einer Größenordnung von vier Hektar sei dies nicht mehr zeitgemäß und gehe insbesondere durch den nordwärts weisenden Finger über eine „Arrondierung“ (Abrundung) des bestehenden Wohngebiets „Linger Weg/Falkenstraße“ hinaus. Kritisiert wurde die Anlage einer Streuobstwiese, eingeklemmt zwischen geplanter Bebauung und einer vorhandenen Straße. Bedenken äußerte der Beirat auch hinsichtlich des Hochwasserschutzes.

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde begrüßte die jetzt geplante dauerhafte Ausweisung der Schluchtwälder "Tiefenbach", "Klippkes" und "Klief" in Nachrodt-Wiblingwerde als Naturschutzgebiete (NSG). Aktuell führt die Bezirksregierung Arnsberg noch bis zum 30. September eine Beteiligung öffentlicher Belange nach Paragraf 45 Landesnaturschutzgesetz durch, bei der auch der Märkische Kreis zur Stellungnahme aufgefordert ist.

Gegenüber der früheren Schutzausweisung bleibt die Abgrenzung des NSG „Klief“ unverändert. Das NSG „Klippkes“ soll um eine kleine Fläche im südwestlichen Randbereich vergrößert werden, die aufgrund einer früheren Freizeitnutzung seinerzeit ausgenommen war. Lediglich für das NSG “Tiefenbach“ ist eine größere Erweiterung um die südwestlich an das ursprüngliche Schutzgebiet angrenzenden, schutzwürdigen Grünlandbereiche sowie die Fläche der ehemaligen Wassergewinnungsanlage der Stadtwerke Iserlohn vorgesehen.

Kurzfristig auf die Tagesordnung genommen wurde das geplante „Solarfeld Evingsen – Lilien Hagen“ eines privaten Investors in Altena auf einer Freifläche mitten in einem Waldgebiet. Der Beirat äußerte erhebliche Bedenken gegen das Projekt und stellte eine Zustimmung zur Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht in Aussicht.   

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