Krisenfall - Blindgängerverdachtspunkte

Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar. Bei uns im Kreisgebiet gab es zuletzt 2023/2024 zwei größere geplante Evakuierungen in Menden aufgrund von Blindgängerverdachtspunkten. 

Viele Blindgänger liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. 

Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher. Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein lebensgefährliches Risiko.

Aus diesem Grund erfordert ein Blindgängerverdachtspunkt eine zeitnahe und auf Sicherheit fokussierte Gefahrenabwehrplanung zur Beseitigung des Blindgängers. Zuständig für die Beseitigung von Blindgänger ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde zusammen mit dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg. Sobald ein Verdacht auf einen Blindgänger geäußert wird – sei es durch Zufallsfunde während Bauarbeiten, bei Routineprüfungen oder durch Hinweise von Anwohnern – muss die betroffene Stelle umgehend abgesperrt werden. Der Märkische Kreis ist dabei unterstützend in der Einsatzplanung und der Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren tätig. Ist der Blindgänger bestätigt, wird der Kampfmittelräumdienst eingeschaltet, der das gefährliche Objekt unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen sichert und fachgerecht entschärft oder kontrolliert zur Explosion bringt. Während dieser Zeit werden betroffene gesperrt. In manchen Fällen kann auch eine größere Evakuierung erforderlich sein. Während der gesamten Maßnahme erhält die Bevölkerung so umfassend wie möglich Informationen, um Unsicherheit zu vermeiden und die Sicherheitsprotokolle strikt zu befolgen. Nach Abschluss der Entschärfung wird die Gefährdungslage überprüft, und die Sperrungen können aufgehoben werden.

Sollten Sie im Evakuierungsradius eines Blindgängerverdachtspunktes leben oder arbeiten erhalten Sie über Ihre Kommune aktuelle Informationen über Notunterkünfte und die Dauer der Evakuierung. 

Unabhängig von der geplanten Dauer wird empfohlen alle lebensnotwendigen Medikamente für wenige Tage mitzuführen ebenso wie Ausweisdokumente, Bargeld/Bankkarte (und bei Bedarf bei Familien mit kleinen Kindern Sondernahrung und Hygieneartikel).

Zunächst erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung durch Fachleute, in der Regel Sprengstoffexperten oder das Technische Hilfswerk (THW). Parallel dazu wird die örtliche Polizei benachrichtigt, die den Gefahrenbereich räumt und evakuiert, um sicherzustellen

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