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- Vorsorgender Bodenschutz
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen.
Vielfältige Belastungen von Böden können dazu führen, dass die natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Wasserspeicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit, Lebensraum für Organismen) eingeschränkt werden. Böden können unter anderem durch Schadstoffeinträge über verschiedene Eintragspfade, Bodenverluste durch Erosion, Verdichtung durch schwere Maschinen sowie Versiegelung beeinträchtigt werden.
Als Trägerin öffentlicher Belange wird durch die Untere Bodenschutzbehörde das Schutzgut Boden, insbesondere die besonders wertvollen und damit schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren eingebracht. Hierbei kann auf Maßnahmen wie die Flächenentsiegelung, Bodenlockerungen von verdichteten Böden, z.B. durch tiefwurzelnde Pflanzen, oder Erosionsschutzmaßnahmen, z.B. durch das Anpflanzen von Hecken, hingewirkt werden.
- Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Planen und Bauen
- Erosion und Verdichtung
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen.
Vielfältige Belastungen von Böden können dazu führen, dass die natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Wasserspeicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit, Lebensraum für Organismen) eingeschränkt werden. Böden können unter anderem durch Schadstoffeinträge über verschiedene Eintragspfade, Bodenverluste durch Erosion, Verdichtung durch schwere Maschinen sowie Versiegelung beeinträchtigt werden.
Als Trägerin öffentlicher Belange wird durch die Untere Bodenschutzbehörde das Schutzgut Boden, insbesondere die besonders wertvollen und damit schutzwürdigen Böden im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren eingebracht. Hierbei kann auf Maßnahmen wie die Flächenentsiegelung, Bodenlockerungen von verdichteten Böden, z.B. durch tiefwurzelnde Pflanzen, oder Erosionsschutzmaßnahmen, z.B. durch das Anpflanzen von Hecken, hingewirkt werden.
- Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
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- Erosion und Verdichtung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
Dr.
Moritz
Barth
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6386
- Fax
- 02351 966886386
- Moritz.Barth@maerkischer-kreis.de
Robert
Kies
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- 02351 966-6388
- Fax
- 02351 966886388
- R.Kies@maerkischer-kreis.de
Andrea
Nüsken
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- A.Nuesken@maerkischer-kreis.de
Mandy
Pelka
Sachgebietsleitung
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- Fax
- 02351 966886384
- M.Pelka@maerkischer-kreis.de
Dr.
Marc
Peters
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- 02351 966-6387
- Fax
- 02351 966886387
- M.Peters@maerkischer-kreis.de
Franziska
Sprung
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6392
- Fax
- 02351 966886392
- F.Sprung@maerkischer-kreis.de
Vorsorgender Bodenschutz
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen.
Vielfältige Belastungen von Böden können dazu führen, dass die natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Wasserspeicherfähigkeit, Bodenfruchtbarkeit, Lebensraum für Organismen) eingeschränkt werden. Böden können unter anderem durch Schadstoffeinträge über verschiedene Eintragspfade, Bodenverluste durch Erosion, Verdichtung durch schwere Maschinen sowie Versiegelung beeinträchtigt werden.
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