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Breitbandausbau in Wohngebieten
Bundesförderprogramm (3. Call)
Der Märkische Kreis hat sich am 3. Aufruf des Bundesförderprogramms erfolgreich beteiligt und für rd. 44.650 Haushalte bzw. 24.000 Adressen den endgültigen Förderbescheid erhalten. In den vergangenen Jahren wurde daher in einem der deutschlandweit größten Breitband-Förderprojekten Glasfaser-Anschlüsse bis ins Gebäude gefördert hergestellt („FTTH- Fiber to the Home“). Technisch sind damit Download- und Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s und mehr möglich.
Finanziert wurde der Ausbau aus Bundes- und Landesmitteln sowie einem kommunalen Eigenanteil: Der Bund steuert rd. 30,2 Millionen Euro bei, das Land NRW rd. 28,1 Millionen Euro und die Kommunen im MK finanzierten rd. 2,15 Millionen Euro, sodass allein für dieses Förderverfahren 60,45 Millionen Euro in den Breitbandausbau geflossen sind.
Für die Haushalte entstanden in dem Bundesförderprogramm während der kostenfreien Akquise Phase keine Anschlusskosten.
In einer europaweiten Ausschreibung haben sich zwei Unternehmen durchgesetzt: Die Telemark (Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH) hat den Zuschlag für den Ausbau in Iserlohn und Menden erhalten, die Telekom Deutschland GmbH hat den Ausbau in allen anderen Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises durchgeführt.
Zukunftsfähige Glasfaser
Der Märkische Kreis hat stellvertretend und in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beim geförderten Breitband-Ausbau auf zukunftsfähige Glasfaser gesetzt.
Hierbei wird die Glasfaser durchgängig bis zu jedem Haus verlegt. Die Technologie nennt sich FTTH (Fiber to the Home). Solche Glasfasernetze gelten trotz höherer Baukosten langfristig als die langlebigste, leistungsfähigste und volkswirtschaftlich vernünftigste Variante eines nachhaltigen Netzausbaus.
Zum Bau dieses zukunftssicheren Glasfasernetzes werden umfangreiche Tiefbaumaßnahmen vorgenommen und rund 1.800 Kilometer Glasfaserkabel in neuen oder vorhandenen Trassen verlegt.
Nach Abschluss der Arbeiten werden 44.650 Haushalte mehr im Märkischen einen schnellen Internetanschluss haben.
Welche Gebiete sind förderfähig?
Jede der folgenden Bedingungen muss bei der Antragstellung erfüllt sein:
- Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download
- Gebiete, in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist
- Gebiete, die nicht im Nahbereich der Hauptverteiler der Telekom liegen
- Gebiete, die nicht in einer Einzellage liegen
Zur Klärung dieser Bedingungen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung.
Hier mussten die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Die notwendige kreisweite Markterkundung wurde 2015 durchgeführt und gebäudescharf ausgewertet. Leider konnten aufgrund der ländlichen Siedlungsstruktur und der damit verbundenen immensen Investitionskosten und der Förderobergrenze nicht alle förderfähigen Adressen in den Antrag mit aufgenommen werden (siehe „weiße Flecken“-Förderung).
Aktueller Stand
Die Bautätigkeiten sind seit September 2025 im 3.Call abgeschlossen. Noch nicht angeschlossene Adressen können weiterhin den Hausanschluss bei der Telemark (Menden und Iserlohn) oder der Telekom (restliches Kreisgebiet) beantragen.
Was muss ich tun, um den Hausanschluss zu erhalten?
Telemark Gebiet (Menden und Iserlohn):
Den Glasfaserhausanschluss können Sie bei der Telemark unter der Rufnummer 02351 8839 400 oder im Internet auf www.telemark.de/glasfaser-kommt beauftragen.
Telekom Gebiet (Kreisgebiet außer Menden und Iserlohn):
Den Glasfaserhausanschluss können Sie bei dem Bauherren-Service der Deutschen Telekom unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01903 oder im Internet auf www.telekom.de/glasfaser beauftragen.
Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang
Wir weisen darauf hin, dass das zu errichtende Glasfasernetz grundsätzlich diskriminierungsfrei auch von anderen Anbietern als der Telemark (Iserlohn / Menden) bzw. der Deutschen Telekom (Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, und Werdohl) genutzt werden kann, um Ihnen Produkte und Dienste anzubieten.
Weitere Anbieter, die Dienste auf dem Netz anbieten möchten, können hierzu mit der Telemark bzw. der Telekom Deutschland GmbH die notwendigen vertraglichen und prozessualen Voraussetzungen vereinbaren.
Dieser sogenannte "Open Access" ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten. Sprechen Sie ggf. Ihren bisherigen Anbieter an, ob dieser von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen möchte.
Häufig gestellte Fragen
Jede geförderte Adresse hat (per Post an die Grundstücks-Eigentümer adressiert) im Jahre 2020 / 2021 ein Anschreiben zu der Fördermaßnahme erhalten. Der Eigentümer hat somit die Möglichkeit erhalten, einen kostenfreien Herstellungsauftrag für seine Immobilie an das Telekommunikationsunternehmen zu stellen. Mittlerweile ist die kostenfreie Akquise-Phase abgeschlossen.
Auf der Webseite der Telemark telemark.de/glasfaserausbau/ stehen Ihnen weitere Informationen und die Ansprechpartner für eine Beauftragung zur Verfügung:
Tel.: 02351 8839 400 // Email: glasfaser@telemark.de
Was muss ich tun, um einen Glasfaseranschluss bei der Telekom zu erhalten? Noch nicht beauftragte Adressen können weiterhin den Glasfaserhausanschluss bei der Telekom Bauherrenhotline (0800-3301903) beantragen.
Aktuelle Förderlandschaft beobachten: Der Märkische Kreis wird weiterhin die Förderlandschaft beobachten und mögliche Verfahren den Kommunen vorschlagen und durchführen (siehe „weiße Flecken“ / „Graue Flecken“ - Förderung).
Privatwirtschaftlichen Ausbau forcieren: Der Märkische Kreis führt permanent Gespräche mit Investoren und Telekommunikationsunternehmen (TKU), wie weitere Gebiete an eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung angebunden werden könnten. Dies wird in den meisten Fällen mit Hilfe einer Nachfragebündelung pro Ausbaugebiet oder durch privatwirtschaftliches Bürgerengagement angestoßen. Die endgültige Endscheidung zum Bau liegt aber bei den privatwirtschaftlichen TKU. Diese Verfahren werden durch den Märkischen Kreis auch in Zukunft forciert und begleitet.