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Breitbandausbau in Gewerbegebieten
Regionales Wirtschaftsförderprogramm (RWP)
Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen wurden Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude umgesetzt (FTTH – Fiber to the Home). Nach dem Ausbau sind nun Download-Bandbreiten bis zu 1.000 Mbit/s und mehr möglich.
Die Förderung war hauptsächlich für Gewerbetreibende konzipiert, laut Richtlinie durften außerdem umliegende Nachfrager, d.h. auch Privathaushalte, mitversorgt werden. Dies kam dem historisch gewachsenen Industrie- und Gewerbeansiedlungen im Märkischen Kreis entgegen.
Insgesamt erfolgte der Ausbau in 42 Gewerbegebieten; mehr als 940 Unternehmen wurde der Zugang zu einem gigabitfähigen Glasfaser-Anschluss ermöglicht.
Die Telekom Deutschland GmbH hatte sich in einer europaweiten Ausschreibung durchgesetzt und erhielt einen Zuschuss durch Landesmittel in Höhe von rund € 4,3 Mio., der Märkische Kreis trägt einen Eigenanteil von € 1,1 Mio. In diesem Förderprogramm wurde der Glasfaserausbau bis zur Grundstücksgrenze gefördert.
Aktueller Stand:
Das RWP-Förderverfahren ist seit April 2021 abgeschlossen. Noch nicht angeschlossene Adressen können weiterhin den Hausanschluss bei der Telekom beantragen.
Was muss ich tun, um den Hausanschluss zu erhalten?
Den Glasfaserhausanschluss können Sie bei dem Bauherren-Service der Deutschen Telekom unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01903 oder im Internet auf www.telekom.de/glasfaser beauftragen.
Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang
Wir weisen darauf hin, dass das zu errichtende Glasfasernetz grundsätzlich diskriminierungsfrei auch von anderen Anbietern als der Deutschen Telekom genutzt werden kann, um Ihnen Produkte und Dienste anzubieten. Weitere Anbieter, die Dienste auf dem Netz anbieten möchten, können hierzu mit der Telekom Deutschland GmbH die notwendigen vertraglichen und prozessualen Voraussetzungen vereinbaren. Dieser sogenannte "Open Access" ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten.
Sprechen Sie ggf. Ihren bisherigen Anbieter an, ob dieser von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen möchte.