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Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

Der Märkische Kreis ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.

Legionellen sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.

Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV per Mail an Immissionschutz@​maerkischer-kreis.de und über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) angezeigt werden. 

Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:

  • Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
  • Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV
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