Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
Sozialhilfe wird nicht für die Vergangenheit erbracht.
Der Märkische Kreis gewährt auf Antrag pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, Sozialhilfeleistungen.
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
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Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes zu stellen. Bei einer Heimaufnahme ist der letzte Wohnort vor der Unterbringung maßgebend.
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In interessanten und interaktiven Vorträgen informieren die Pflegeberaterinnen des Märkischen Kreises neutral und kostenlos über unterschiedliche Themenschwerpunkte.
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