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Sieg
Sachgebietsleitung
Ferdinand
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Andreas
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Dominik
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Kirsebauer
Anlagen an Oberflächengewässern sind insbesondere bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Kabel- und Versorgungsleitungen, Treppen, Dämme oder Zäune. Sie werden in besonderer Weise an das Oberflächengewässer herangetragen und dienen keinem wasserwirtschaftlichem Zweck.
Der Anlagenbegriff gilt als dann erfüllt, wenn bauliche Anlagen nicht nur an die Uferlinie grenzen, sondern wenn sie sich in unmittelbarer Nähe von der Böschungsoberkante befinden und Auswirkungen oder Beeinträchtigungen auf den Wasserabfluss oder die Lebensgemeinschaften des Gewässers nicht auszuschließen sind.
An fließenden Gewässern im Märkischen Kreis darf eine bauliche Anlage innerhalb von drei Metern von der Böschungsoberkante nur zugelassen werden, wenn ein Bebauungsplan die bauliche Anlage vorsieht oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Abstandsflächen im Außenbereich betragen fünf Meter – siehe auch unter Links: Bauen in Gewässerrandstreifen.
Die Errichtung, wesentliche Veränderung, Betrieb, Stilllegung oder Beseitigung von Anlagen in oder an Gewässern an sonstigen Oberflächengewässern im Märkischen Kreis bedürfen auf der Grundlage der § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 22 Landeswassergesetz (LWG) der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises.
Für das Oberflächengewässer Lenne liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Im Bearbeitungsprozess werden als Träger öffentlicher Belange die Untere Naturschutzbehörde und die jeweilige Stadt oder Gemeinde als gewässerunterhaltungspflichtige Gemeinde, in der die bauliche Anlage liegt, beteiligt.
Die Gebühren für Genehmigungen sind abhängig von den Baukosten bzw. Rohbaukosten.
Die Mindestgebühr beträgt 200 €.
Bei einem Antragsverfahren ist der Antrag digital unter der E-Mailadresse wasserbau@maerkischer-kreis.de einzureichen.
Er muss folgende Unterlagen enthalten:
Ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
Die Kontaktaufnahme des Antragstellenden mit der zuständigen Sachbearbeitung der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises vor Antragserarbeitung wird empfohlen.
Nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Unterlagen 4-8 Wochen.
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