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Uwe
Sieg
Sachgebietsleitung
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Ferdinand
Greiten
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Andreas
Hänke
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- A.Haenke@maerkischer-kreis.de
Dominik
Hass-Sommer
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- D.Hass-Sommer@maerkischer-kreis.de
Kristin
Kirsebauer
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- K.Kirsebauer@maerkischer-kreis.de
Oliver
Löwenstein
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- O.Loewenstein@maerkischer-kreis.de
Phillip
Scharmentke
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- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
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- 0151 18918540
- Fax
- 02351 966886411
- P.Scharmentke@maerkischer-kreis.de
Anlagen in, an, über und unter Oberflächengewässern nach § 36 WHG i.V.m. § 22 LWG
Anlagen an Oberflächengewässern sind insbesondere bauliche Anlagen wie Gebäude, Brücken, Stege, Unterführungen, Kabel- und Versorgungsleitungen, Treppen, Dämme oder Zäune. Sie werden in besonderer Weise an das Oberflächengewässer herangetragen und dienen keinem wasserwirtschaftlichem Zweck.
Der Anlagenbegriff gilt als dann erfüllt, wenn bauliche Anlagen nicht nur an die Uferlinie grenzen, sondern wenn sie sich in unmittelbarer Nähe von der Böschungsoberkante befinden und Auswirkungen oder Beeinträchtigungen auf den Wasserabfluss oder die Lebensgemeinschaften des Gewässers nicht auszuschließen sind.
An fließenden Gewässern im Märkischen Kreis darf eine bauliche Anlage innerhalb von drei Metern von der Böschungsoberkante nur zugelassen werden, wenn ein Bebauungsplan die bauliche Anlage vorsieht oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Abstandsflächen im Außenbereich betragen fünf Meter – siehe auch unter Links: Bauen in Gewässerrandstreifen.
Die Errichtung, wesentliche Veränderung, Betrieb, Stilllegung oder Beseitigung von Anlagen in oder an Gewässern an sonstigen Oberflächengewässern im Märkischen Kreis bedürfen auf der Grundlage der § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 22 Landeswassergesetz (LWG) der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises.
Für das Oberflächengewässer Lenne liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Im Bearbeitungsprozess werden als Träger öffentlicher Belange die Untere Naturschutzbehörde und die jeweilige Stadt oder Gemeinde als gewässerunterhaltungspflichtige Gemeinde, in der die bauliche Anlage liegt, beteiligt.
Die Gebühren für Genehmigungen sind abhängig von den Baukosten bzw. Rohbaukosten.
Die Mindestgebühr beträgt 200 €.
Bei einem Antragsverfahren ist der Antrag digital unter der E-Mailadresse wasserbau@maerkischer-kreis.de einzureichen.
Er muss folgende Unterlagen enthalten:
- Antragsvordruck
- Erläuterungsbericht (Art, Umfang, Zweck und Beschreibung des Vorhabens, Beschreibung von Maßnahmen, die dem Schutz von Gewässer- und Uferbeeinträchtigungen dienen)
- Übersichtsplan Maßstab 1 : 25.000
- Übersichtslageplan Maßstab 1 : 5.000
- Lageplan Maßstab 1 : 500 mit Kenntlichmachung aller Einrichtungen, Anlagenteile und des Baufeldes
- Längs- und Querprofile Maßstab 1 : 100 der baulichen Anlage (Ist- und Sollzustand)
- Zeichnerische Darstellung der zu errichtenden Anlage
Ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
Die Kontaktaufnahme des Antragstellenden mit der zuständigen Sachbearbeitung der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises vor Antragserarbeitung wird empfohlen.
Nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Unterlagen 4-8 Wochen.
Kontakt
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