Jagdschein - Erteilung und Verlängerung

Der Jagdschein kann als Jahresjagdschein mit einer Gültigkeit von einem, zwei oder drei Jahren beantragt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Märkischen Kreis liegt. Auch ist das Lösen eines Tagesjagdscheins für die Dauer von 14 Tagen möglich.

Für ausländische Jagdgäste kann ein Ausländertagesjagdschein ausgestellt werden, sofern die Voraussetzungen zur Erteilung erfüllt sind.

Für die Einleitung der Zuverlässigkeitsprüfung reicht es zunächst aus, wenn Sie den unterschriebenen Antrag, per Email oder postalisch, an die Untere Jagdbehörde (jagd@​maerkischer-kreis.de) senden.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Benachrichtigung und können dann während der Sprechzeiten mit den ggfs. noch fehlenden Unterlagen vorbeikommen oder Sie übersenden diese postalisch.

Im Falle der Ersterteilung ist ein persönliches Erscheinen Voraussetzung.

45,00 € für 1 Jahr

60,00 € für 2 Jahre

75,00 € für 3 Jahre

 

25,00 € für 14 Tage

 

Den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem Jagdschein und zahlen diese ausschließlich per Überweisung.

Zwingend erforderlich zur Beauftragung der Zuverlässigkeitsprüfung: 

  •  ausgefülltes und 2-fach unterzeichnetes Antragsformular (1x Datenschutzerklärung, 1x Antragsstellung)

 

Folgende erforderliche Unterlagen können (nach Benachrichtigung über die abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung) nachgereicht werden:

  • Zuletzt ausgestellter Jagdschein (im Original, auch wenn dieser „voll“ ist)
  • „Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Jagdbehörde“ mit Angabe des Gültigkeitszeitraums über die beantragte Verlängerung
  • Aktuelles Passbild (wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss)
  • Ggfs. Nachweis „kundige Person“ nach LJG NRW (wenn dies eingetragen werden soll)

 

Bei Erstanträgen sind folgende Unterlagen persönlich im Original vorzulegen:

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • Aktuelles Passbild
  • Ggfs. Nachweis „kundige Person“ nach LJG NRW
  • Personalausweis

 

Zusätzliche Unterlagen bei Ausländerjagdscheinen:

  • Ausländischer Jagdschein bzw. Nachweis der ausländischen Jägerprüfung
  • Europäischer Feuerwaffenpass oder
  • Europäisches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder
  • Unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer) nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit dauert im Regelfall ca. 4 – 6 Wochen. 

Eine Verlängerungsantrag für Jagdscheine die zum 31.03. auslaufen, kann bereits im Dezember des Vorjahres erfolgen.

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Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 336
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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