Jägerprüfung

Termine für die Jägerprüfung 2026:

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung 2026 findet gem. § 3 DVO LJG-NRW am 20.04.2026 statt. Daher ergeben sich folgende Termine für die Jägerprüfung 2026

 

Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:

Datum/UhrzeitPrüfungsteilOrt/Raum
Montag, den 20.04.2026 
15 Uhr Prüfungsbeginn
Schriftliche PrüfungKreishaus Lüdenscheid, Raum 136 
Dienstag, den 21.04.2026 ab 8.30 UhrSchießprüfungSchießstand „Spielwigge“
Mittwoch, den 22.04.2026 ab 8.30 UhrSchießprüfungSchießstand „Spielwigge“
Donnerstag, den 23.04.2026 ab 8.00 UhrMündlich/Praktischer TeilKreishaus II Lüdenscheid, Raum 208
Freitag, den 24.04.2026 ab 8.00 UhrMündlich/Praktischer TeilKreishaus II Lüdenscheid, Raum 208
Montag, den 27.04.2026 ab 8.00 UhrMündlich/Praktischer TeilKreishaus II Lüdenscheid, Raum 208

 

Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:

Datum/UhrzeitPrüfungsteilOrt/Raum
Montag, den 20.04.2026 
15 Uhr Prüfungsbeginn
Schriftliche PrüfungFriedrichstraße 40, 58708 Menden 
Dienstag, den 21.04.2026 ab 9.00 UhrSchießprüfungSchießstand „Hexenteich“
Mittwoch, den 22.04.2026 ab 8.00 UhrMündlich/Praktischer TeilFriedrichstraße 40, 58708 Menden
Donnerstag, den 23.04.2026 ab 8.00 UhrMündlich/Praktischer TeilFriedrichstraße 40, 58708 Menden
Montag, den 20.04.2026 
15 Uhr Prüfungsbeginn
Schriftliche PrüfungFriedrichstraße 40, 58708 Menden 
Dienstag, den 21.04.2026 ab 9.00 UhrSchießprüfungSchießstand „Hexenteich“

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW bis spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Anmeldeschluss: 20.02.2026). Die Nachprüfung zur Jägerprüfung 2026 wird vom Prüfungsausschuss Iserlohn durchgeführt

Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.

Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.

Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.

220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr

  • Antragsvordruck
  • Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
  • Kopie des Personalausweises
  • Führungszeugnis Belegart N

ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung

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Jagdschein

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 336
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

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