Gesetzliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten

Die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises ist beteiligt an Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.

Der Märkische Kreis ist nicht für das Gebiet der Stadt Iserlohn zuständig.

Sachbearbeiter*innen der Betreuungsbehörde und deren Zuständigkeiten 

Altena
Britta Bechem, Tel. 02371/966-7620, b.bechem@​maerkischer-kreis.de

Balve
Sandra Schneider, Tel. 02351/966-5122, s.schneider@​maerkischer-kreis.de

Halver
Beate Wirth, Tel. 02351/966-7621, b.wirth@​maerkischer-kreis.de

Hemer
Christel Voßbeck-Kayser, Tel. 02371/966-8057, c.vossbeck-kayser@​maerkischer-kreis.de

Herscheid
Alexandra Hartschwager, Tel. 02351/966-7626, a.hartschwager@​maerkischer-kreis.de

Kierspe, Meinerzhagen
Elke Kaltenborn, Tel. 02351 / 966-7627, e.kaltenborn@​maerkischer-kreis.de

Lüdenscheid 
Buchstaben A - G
Bettina Rittinghaus, Tel. 02351/966-7632, b.rittinghaus@​maerkischer-kreis.de

Buchstabe H
Alexandra Hartschwager, Tel. 02351/966-7626, a.hartschwager@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben I - K
Svenja Schönenberg, Tel. 02351/966-7625, s.schoenenberg@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben L – N 
Iris Grothe, Tel. 02351/966-7611, i.grothe@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben O – R 
Celina Kleine, Tel. 02351/966-7615, c.kleine@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben S - Sch
Maren Falkenberg, Tel. 02351/966-7633, m.falkenberg@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben Sb – U 
Anke Fischer, Tel. 02351/966-7678, a.fischer@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben V - Z
Beate Wirth, Tel. 02351/966-7621, b.wirth@maerkischer-kreis.de

Menden 
Buchstaben A - J
Indra Knop, Tel. 02351/966-5127, i.knop@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben K - R
Sabine Neumann, Tel. 02351/966-5121, s.neumann@​maerkischer-kreis.de

Buchstaben S-Z
Sandra Schneider, Tel. 023517966-5122, s.schneider@​maerkischer-kreis.de

Nachrodt
Sabine Neumann, Tel. 02351/966-5121, s.neumann@​maerkischer-kreis.de

Neuenrade
Claudia Pampuch, Tel. 02371/966-7624, c.pampuch@​maerkischer-kreis.de

Plettenberg
Emilia Winkler-Brahimi, Tel.: 02351/966-5194 oder in Lüdenscheid Tel.: 02351 / 966-7619, 

e.winkler-brahimi@​maerkischer-kreis.de

Schalksmühle
Vanessa Bach-Peters, Tel. 02351/966-7631, v.bach-peters@​maerkischer-kreis.de

Werdohl
Petra Platt, Tel. 02351/966-7618, p.platt@​maerkischer-kreis.de

 

Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden. Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchen Aufgabenkreisen die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist.

Eine gesetzliche Betreuung wird nur für die Angelegenheiten eingerichtet, in denen rechtliche Unterstützung notwendig erscheint. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob andere Hilfen wie soziale Hilfsdienste die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entbehrlich machen können.
Die Betreuungsstelle Märkischer Kreis unterstützt die Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Die Betreuungsstelle ist dabei maßgeblich an den Entscheidungen der Gerichte beteiligt.

Das Team der Betreuungsstelle Märkischer Kreis bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.
Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an

  • Menschen, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt worden ist
  • Angehörige
  • ehrenamtliche Betreuer
  • stationäre Einrichtungen

Vorsorgemöglichkeiten

1. Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit regeln sollen.
Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung gegebenenfalls entfallen.

Voraussetzung:

  • der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig
  • der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
  • zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht ein Vertrauensverhältnis
    Der Bevollmächtigte kann nur vom Vollmachtgeber kontrolliert werden!
    Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden!

2. Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall dokumentieren, dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden sollte.

3. Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen dokumentieren.
Dies ist insbesondere für Situationen von Bedeutung, in denen Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.

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Betreuungsbehörde
Vorsorgevollmacht

Kontakt

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