Azubi-Marktcheck: Mehrweg im „To-Go“-Verzehr

Eine Pommes oder ein Coffee „To-Go“ gehören zum täglichen Leben vieler Menschen im Märkischen Kreis. Leider werden immer noch viele dieser Speisen und Getränke in Plastikverpackungen gefüllt. Daran hat auch die sogenannte Mehrwegangebotspflicht wenig geändert, die bereits vor drei Jahren gesetzlich verpflichtend eingeführt wurde. Vier Auszubildende der Kreisverwaltung haben im Rahmen eines nicht repräsentativen Marktchecks erkundet, warum Mehrwegverpackungen im Außer-Haus-Verkauf noch immer ein Nischendasein fristen.

Mandy Pelka, die das Sachgebiet Abfallwirtschaft leitet, erklärt den Hintergrund des jüngsten Marktchecks: „Wir binden regelmäßig Auszubildende in unsere Arbeit als Abfallbehörde mit ein. Die Planung und Durchführung eines Marktchecks bietet ihnen eine sehr praxisnahe Möglichkeit, neue Aufgaben außerhalb des Ausbildungsalltages kennenzulernen. Gleichzeitig liefern uns die Ergebnisse wichtige Anhaltspunkte, wo es vor Ort bei der Umsetzung bestimmter abfallrechtlicher Anforderungen noch holprig läuft. Hier können wir dann ganz gezielt mit unserer Abfallberatung ansetzen, um die Situation zu verbessern.“

Bei der Planung des Marktchecks und der Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstützen Claudia Waack und Fabian Braukhoff von der Abfallberatung der Verbraucherzentrale in Lüdenscheid die vier Azubis. Von ihnen erfuhren Michelle Früh, Kim Lea Müller, Lisa Rothe und Chantal Stiebing beispielsweise, dass es bei der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht bestimmte Ausnahmeregelungen gibt. Kleine Betriebe, die eine Verkaufsfläche unter 80 Quadratmetern und weniger als fünf Mitarbeitende haben, müssen keine Mehrwegverpackungen anschaffen. Hier schreibt das Gesetz aber vor, dass die Kundinnen und Kunden eigene Becher oder Boxen mitbringen dürfen, in die dann die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen gefüllt werden. Auf diese Möglichkeit muss deutlich sichtbar hingewiesen werden. „Wir essen alle gerne mal im Imbiss, wussten aber nicht, dass wir eigene Thermobehälter mitbringen können, um Pommes und Currywurst abfüllen zu lassen“, wunderte sich Michelle Früh, die in der Kreisverwaltung eine dreijährige duale Ausbildung zur Kreisinspektorin macht. Schnell waren sich die vier Azubis einig, im Rahmen ihres Marktchecks speziell diese Verpflichtung für Kleinbetriebe genauer unter die Lupe zu nehmen.

Auf die Theorie folgt die Praxis: Der Marktcheck führte die vier Auszubildenden nach Lüdenscheid, Kierspe, Schalksmühle und Halver. Auf dieser Runde durch das südliche Kreisgebiet besuchten sie 22 verschiedene kleine gastronomische Betriebe, hierzu zählten Grillstände, Imbissbuden, Pizzerien, Eisdielen und Bäckereien.

22 Betriebe besucht

Durch die Befragung des Personals und die Inaugenscheinnahme der Verkaufsflächen stellten die Azubis fest, dass nur ein Betrieb ein gut sichtbares Schild mit dem Hinweis „Wir befüllen Mehrweggefäße“ aufgehangen hatte. Allerdings war das dortige Personal nicht ausreichend über die rechtlichen Hintergründe informiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der übrigen Betriebe kannten die geltenden Vorschriften nach eigenen Angaben überhaupt nicht. Auf Nachfrage zeigte sich aber, dass die meisten Betriebe dazu bereit sind, selbstmitgebrachte Gefäße zu befüllen. Im Gespräch äußerten viele Betreiber Zweifel an der praktischen Umsetzung. Mehrere Speisen und Getränke, beispielsweise Pommes, Pizza, Bubble Tea oder Eis, seien aus ihrer Sicht nur schwer für die Abfüllung in mitgebrachten Mehrweggefäßen geeignet. Auch hygienische Bedenken wurden genannt. Nur ein Betrieb gab an, ein konkretes Konzept zur Einführung eines eigenen Mehrwegbehältersystems in Planung zu haben, erste hygienische Standards zur Reinigung vor Ort wurden bereits erarbeitet.

„Uns hat es schon überrascht, dass viele Betriebe die Mehrwegangebotspflicht gar nicht kennen. Auch die meisten Kunden sind es noch gewohnt, nach wie vor Einwegverpackungen zu nutzen. Es ist für sie offenbar bequemer, diese einfach zu entsorgen, anstatt Mehrwegbehälter in der Tasche mit herumzutragen“, fasst Michelle Früh das Gruppenergebnis zusammen.

Der Marktcheck zeigt, dass beim „To-Go“-Verzehr der Anteil der Mehrwegverpackungen im Vergleich zu Einwegverpackungen immer noch gering ist. Vorbehalte gegenüber Behältern, die mehrmals genutzt werden können, gibt es sowohl in der Gastronomie als auch bei der Kundschaft. „Wir werden jetzt erstmal die 22 Betriebe anschreiben und sie über ihre gesetzlichen Pflichten informieren. Zusammen mit diesem Schreiben wird ein kostenloser Aufkleber mit dem Hinweis ‚Wir befüllen Mehrweggefäße‘ verschickt. Der kann dann beispielsweise an die Eingangstür oder den Verkaufstresen geklebt werden, damit sind die gesetzlichen Informationspflichten der kleinen Betriebe auch schon erfüllt. Zudem wird unsere Abfallberatung das Thema „Mehrweg“ noch einmal stärker in ihr Programm nehmen. Denn eine erfolgreiche Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht erfordert auch eine Änderung im Verhalten der Konsumenten“, erläutert Sachgebietsleiterin Mandy Pelka.

 

Hintergrund:

Die Mehrwegangebotspflicht ist eine Regelung, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Diese Verpflichtung beruht auf der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und ist in Deutschland in das Verpackungsgesetz aufgenommen worden. Hierdurch soll die Menge an Einwegverpackungen aus Plastik reduziert werden, die im „To-Go“-Bereich immer noch sehr groß ist. Die Pflicht betrifft alle Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, also Restaurants, Cafés, Bistros, Imbisse, Kantinen etc. Die Betriebe müssen ihrer Kundschaft eine Mehrwegverpackung als Alternative zur Einwegverpackung anbieten, die kostenlos oder gegen ein Pfand erhältlich sein kann. Es gibt Ausnahmen für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und weniger als fünf Beschäftigten. Diese müssen zwar keine Mehrwegverpackungen anbieten, aber die Befüllung von mitgebrachten Gefäßen der Kunden ermöglichen. Auf diese Möglichkeit ist gut sichtbar hinzuweisen.

 

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