Ausschuss informiert sich über digitalen Fahrzeugschein und wichtige IT-Projekte

Der Ausschuss für Digitalisierung und E-Government hat sich in seiner jüngsten Sitzung unter anderem mit einem Antrag zum digitalen Fahrzeugschein sowie mit der Arbeit und den Projekten des Fachdienstes 13 (Digitalisierung und IT) befasst.

Ein Thema war unter anderem der sogenannte Digitale Fahrzeugschein (DFZ), die digitale Version der Zulassungsbescheinigung (Teil 1), die über die i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abrufbar ist. Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Kreisverwaltung zur Kenntnis. Der Digitale Fahrzeugschein steht derzeit Personen zur Verfügung, die sich über die Online-Ausweisfunktion identifizieren können. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes soll diese Möglichkeit zukünftig auch juristischen Personen eröffnet werden. Der Abruf des digitalen Fahrzeugscheins erfolgt direkt über das KBA und setzt ein digitales Endgerät sowie die eID-Funktion des Personalausweises voraus.

Ein weiterer möglicher, alternativer Weg kann über einen in der Zulassungsstelle ausgedruckten QR-Code erfolgen. Dieser muss nach der Fahrzeugzulassung zusätzlich beim KBA abgerufen, ausgedruckt und an die Bürgerinnen und Bürger ausgegeben werden. Die Kreisverwaltung wies darauf hin, dass dieser papiergebundene Zwischenschritt einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, höhere Kosten sowie längere Aufenthaltszeiten in den Bürgerbüros in Lüdenscheid und Iserlohn zur Folge hat. Zudem widerspreche ein analoger Ausdruck zum Abruf digitaler Daten dem Anspruch eines durchgängig digitalen Verfahrens.

Wie ist der aktuelle Stand? Seit dem 2. März hat das KBA die technische Möglichkeit freigeschaltet, den QR-Code abrufen zu können. In der Kreisverwaltung sind die technischen Voraussetzungen auch bereits geschaffen worden. Der Märkische Kreis gibt auf Wunsch den QR-Code aus. Für den Abruf, den Ausdruck und die Ausgabe wird eine Gebühr von 5,10 Euro erhoben.

Aufgaben und Ziele der IT und Digitalisierung

Seit 14 Jahren ist Andreas Lüsebrink Leiter des Fachdienstes Digitalisierung und IT. Er stellte den Ausschussmitgliedern detailliert Aufbau, Aufgaben und Leistungsumfang vor. Der Fachdienst verantwortet unter anderem die IT- und Digitalstrategie des Märkischen Kreises, das E-Government einschließlich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das Dokumentenmanagement und die E-Akte, den Betrieb externer Portale sowie das Geschäftsprozess- und Wissensmanagement. Darüber hinaus ist der Fachdienst für den Gigabit- und Mobilfunkausbau, die IT-Sicherheit sowie für Organisation und Portfolio-Management zuständig. Auch die zentrale Beschaffung und Administration von Hard- und Software, der User-Helpdesk, mobiles Arbeiten, Netz- und Serverbetrieb sowie die Betreuung der kreiseigenen Schulen gehören zu den Kernaufgaben.

Der Märkische Kreis betreibt derzeit an 43 Standorten eine IT-Infrastruktur. Dazu zählen rund 2.200 Endgeräte, etwa 300 mobile Geräte im Außendienst, rund 2.700 E-Mail-Postfächer, 3.000 Telefone sowie rund 350 virtuelle und physische Server. Pro Jahr werden etwa 15.000 Support-Tickets bearbeitet. Die Netzverfügbarkeit liegt bei nahezu 100 Prozent.

Fachdienstleiter Andreas Lüsebrink stellte aktuelle und geplante Projekte vor, darunter die Umsetzung der Digitalstrategie, der flächendeckende Einsatz der E-Akte, papierlose Kommunikation, ein Online-Bürgerbüro, ein kreiseigenes Cloud-Angebot, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie die Weiterentwicklung von Fachverfahren und internen Plattformen. Zudem betonte Andreas Lüsebrink die strategischen Ziele eines stabilen und sicheren IT-Betriebs. Es werde weiter an einer konsequenten digitalen Transformation sowie effizienter und rechtssicherer IT-Services für Verwaltung, Schulen und Beschäftigte gearbeitet.

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