In einem feierlichen Rahmen erhielten 97 Menschen aus 22 verschiedenen Herkunftsländern im Kreishaus Lüdenscheid die deutsche Staatsbürgerschaft. Darunter befanden sich 45 Mädchen und Frauen sowie 52 Jungen und Männer. Die Überreichung der Einbürgerungsurkunde war die letzte Amtshandlung des scheidenden Landrats Marco Voge.
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Über die Hälfte der neu Eingebürgerten – genau 57 Personen – sind jünger als 40 Jahre. Die Altersspanne reichte dabei vom jüngsten neuen Staatsbürger, einer Einjährigen mit syrischen Wurzeln, bis hin zu einem 77-jährigen Mann aus Nordmazedonien, der sich bewusst für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat.
Landrat Marco Voge würdigte in seiner Ansprache die Bedeutung der Einbürgerung. „Diese Entscheidung bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. Es liegt nun in Ihren Händen, unsere Demokratie zu stärken – sei es durch ehrenamtliches Engagement, politische Teilhabe oder die aktive Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, setzen Sie sich für unsere gemeinsamen Werte ein und tragen Sie zur Stärke unseres Kreises bei.“
Alle Eingebürgerten ab 16 Jahren legten ein feierliches Bekenntnis ab, in dem sie sich verpflichteten, die Gesetze und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Der scheidende Landrat überreichte den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ihre Einbürgerungsurkunden sowie ein Exemplar des Grundgesetzes. Mit diesen Unterlagen können nun Personalausweise und Reisepässe in den zuständigen Rathäusern beantragt werden. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde gemeinsam die deutsche Nationalhymne gesungen.
Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört ein mindestens fünfjähriger legaler Aufenthalt in Deutschland, der Nachweis von Sprachkenntnissen und kulturellem Wissen sowie die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe zu sichern. Die Einbürgerung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Integration und gesellschaftliche Teilhabe.
Die neu eingebürgerten Personen stammen aus nachfolgenden Staaten:
- Afghanistan: 1
- Albanien: 3
- Amerikanisch: 1
- Bangladesch: 1
- Bosnien-Herzegowina: 5
- Griechenland: 2
- Guinea: 1
- Irak: 1
- Iran: 4
- Kosovo: 1
- Marokko: 1
- Mauritius: 1
- Nordmazedonien: 2
- Philippinen: 1
- Polen: 5
- Portugal: 1
- Rumänien: 1
- Russland: 4
- Serbien: 1
- Syrien: 17
- Türkei: 37
- Ukraine: 6
Wohnorte im Märkischen Kreis:
- Altena: 2
- Balve: 4
- Halver: 9
- Hemer: 6
- Herscheid: 1
- Kierspe: 4
- Meinerzhagen: 16
- Menden: 27
- Nachrodt-Wiblingwerde: 5
- Neuenrade: 2
- Plettenberg: 5
- Schalksmühle: 1
- Werdohl: 15