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Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Darüber hinaus werden weitere schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Zuständigkeiten
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.
Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.
Die Sorgeberechtigen erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Die Einladung enthält Angaben zu Ort und Zeit der Untersuchung sowie einen Fragebogen, der via QR-Code online ausgefüllt werden kann. Zum Untersuchungstermin sollen bitte
die Einladung
das Vorsorgeheft
der Impfpass
der ausgefüllte Fragebogen (wenn nicht bereits online ausgefüllt)
falls vorhanden weitere Unterlagen wie z.B. medizinische Berichte, Arztbriefe
falls nötig eine Person, die in die eigene Muttersprache übersetzen kann
mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Märkischen Kreises statt.
Die Schuleingangsuntersuchung wird nach einem einheitlichen und standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dazu gehören:
Erhebung von Größe und Gewicht
Sehtest und Hörtest
Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung gemäß Vorgabe des Landeszentrums für Gesundheit NRW
Anamnese-Erhebung und körperliche Untersuchung durch eine Schulärzt:in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen werden die nächsten Schritte besprochen (z.B. Tipps zur häuslichen Förderung und / oder Empfehlung und Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten, ärztlicher Abklärung, Beantragung zur Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung u.a.).
Ein Schulärztliches Gutachten wird zeitnah erstellt und der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie.
Weitere schulärztliche Untersuchungen
Seiteneinsteigeruntersuchungen
Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist eine schulärztliche Untersuchung der Kinder und Jugendlichen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Sie dient dazu, ihre Gesundheit, ihren Impfschutz und ggf. einen weiteren Bedarf an fachärztlicher Abklärung festzustellen.
Schulärztliche Untersuchung
zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Schulärztliche Untersuchungen
- nach §54 SchulG NRW, Schulgesundheit und Schulausschluss
- nach §43 SchulG NRW, Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen
- nach §40 SchulG NRW, Ruhen der Schulpflicht
- und weitere.
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Darüber hinaus werden weitere schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Zuständigkeiten
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.
Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.
Die Sorgeberechtigen erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Die Einladung enthält Angaben zu Ort und Zeit der Untersuchung sowie einen Fragebogen, der via QR-Code online ausgefüllt werden kann. Zum Untersuchungstermin sollen bitte
die Einladung
das Vorsorgeheft
der Impfpass
der ausgefüllte Fragebogen (wenn nicht bereits online ausgefüllt)
falls vorhanden weitere Unterlagen wie z.B. medizinische Berichte, Arztbriefe
falls nötig eine Person, die in die eigene Muttersprache übersetzen kann
mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Märkischen Kreises statt.
Die Schuleingangsuntersuchung wird nach einem einheitlichen und standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dazu gehören:
Erhebung von Größe und Gewicht
Sehtest und Hörtest
Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung gemäß Vorgabe des Landeszentrums für Gesundheit NRW
Anamnese-Erhebung und körperliche Untersuchung durch eine Schulärzt:in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen werden die nächsten Schritte besprochen (z.B. Tipps zur häuslichen Förderung und / oder Empfehlung und Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten, ärztlicher Abklärung, Beantraung zur Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung u.a.).
Ein Schulärztliches Gutachten wird zeitnah erstellt und der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie.
Weitere schulärztliche Untersuchungen
Seiteneinsteigeruntersuchungen
Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist eine schulärztliche Untersuchung der Kinder und Jugendlichen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Sie dient dazu, ihre Gesundheit, ihren Impfschutz und ggf. einen weiteren Bedarf an fachärztlicher Abklärung festzustellen.
Schulärztliche Untersuchung
zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Schulärztliche Untersuchungen
- nach §54 SchulG NRW, Schulgesundheit und Schulausschluss
- nach §43 SchulG NRW, Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen
- nach §40 SchulG NRW, Ruhen der Schulpflicht
- und weitere.
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Darüber hinaus werden weitere schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Zuständigkeiten
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.
Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.
Die Sorgeberechtigen erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Die Einladung enthält Angaben zu Ort und Zeit der Untersuchung sowie einen Fragebogen, der via QR-Code online ausgefüllt werden kann. Zum Untersuchungstermin sollen bitte
die Einladung
das Vorsorgeheft
der Impfpass
der ausgefüllte Fragebogen (wenn nicht bereits online ausgefüllt)
falls vorhanden weitere Unterlagen wie z.B. medizinische Berichte, Arztbriefe
falls nötig eine Person, die in die eigene Muttersprache übersetzen kann
mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Märkischen Kreises statt.
Die Schuleingangsuntersuchung wird nach einem einheitlichen und standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dazu gehören:
Erhebung von Größe und Gewicht
Sehtest und Hörtest
Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung gemäß Vorgabe des Landeszentrums für Gesundheit NRW
Anamnese-Erhebung und körperliche Untersuchung durch eine Schulärzt:in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen werden die nächsten Schritte besprochen (z.B. Tipps zur häuslichen Förderung und / oder Empfehlung und Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten, ärztlicher Abklärung, Beantragung zur Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung u.a.).
Ein Schulärztliches Gutachten wird zeitnah erstellt und der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie.
Weitere schulärztliche Untersuchungen
Seiteneinsteigeruntersuchungen
Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist eine schulärztliche Untersuchung der Kinder und Jugendlichen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Sie dient dazu, ihre Gesundheit, ihren Impfschutz und ggf. einen weiteren Bedarf an fachärztlicher Abklärung festzustellen.
Schulärztliche Untersuchung
zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Schulärztliche Untersuchungen
- nach §54 SchulG NRW, Schulgesundheit und Schulausschluss
- nach §43 SchulG NRW, Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen
- nach §40 SchulG NRW, Ruhen der Schulpflicht
- und weitere.
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Darüber hinaus werden weitere schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Zuständigkeiten
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.
Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützun benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.
Die Sorgeberechtigen erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Die Einladung enthält Angaben zu Ort und Zeit der Untersuchung sowie einen Fragebogen, der via QR-Code online ausgefüllt werden kann. Zum Untersuchungstermin sollen bitte
die Einladung
das Vorsorgeheft
der Impfpass
der ausgefüllte Fragebogen (wenn nicht bereits online ausgefüllt)
falls vorhanden weitere Unterlagen wie z.B. medizinische Berichte, Arztbriefe
falls nötig eine Person, die in die eigene Muttersprache übersetzen kann
mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Märkischen Kreises statt.
Die Schuleingangsuntersuchung wird nach einem einheitlichen und standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dazu gehören:
Erhebung von Größe und Gewicht
Sehtest und Hörtest
Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung gemäß Vorgabe des Landeszentrums für Gesundheit NRW
Anamnese-Erhebung und körperliche Untersuchung durch eine Schulärzt:in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen werden die nächsten Schritte besprochen (z.B. Tipps zur häuslichen Förderung und / oder Empfehlung und Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten, ärztlicher Abklärung, Beantragung zur Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung u.a.).
Ein Schulärztliches Gutachten wird zeitnah erstellt und der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie.
Weitere schulärztliche Untersuchungen
Seiteneinsteigeruntersuchungen
Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist eine schulärztliche Untersuchung der Kinder und Jugendlichen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Sie dient dazu, ihre Gesundheit, ihren Impfschutz und ggf. einen weiteren Bedarf an fachärztlicher Abklärung festzustellen.
Schulärztliche Untersuchung
zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Schulärztliche Untersuchungen
- nach §54 SchulG NRW, Schulgesundheit und Schulausschluss
- nach §43 SchulG NRW, Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen
- nach §40 SchulG NRW, Ruhen der Schulpflicht
- und weitere.
- Anschrift
- 001 Hofeskamp 12a 58706 Menden
Simone
Hörth
- Anschrift
- 001 Heedfelder Str. 45 58509 Lüdenscheid
- Telefon
- 02351 966-6904
- Fax
- 02351 966886904
- S.Hoerth@maerkischer-kreis.de
Claudia
Scholten
- Anschrift
- 001 Hofeskamp 12a 58706 Menden
- Telefon
- 02351 966-5115
- Fax
- 02351 966885115
- C.Scholten@maerkischer-kreis.de
Schulärztlicher Dienst: Schuleingangsuntersuchung und andere schulärztliche Untersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Darüber hinaus werden weitere schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Zuständigkeiten
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.
Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.
Die Sorgeberechtigen erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Die Einladung enthält Angaben zu Ort und Zeit der Untersuchung sowie einen Fragebogen, der via QR-Code online ausgefüllt werden kann. Zum Untersuchungstermin sollen bitte
• die Einladung
• das Vorsorgeheft
• der Impfpass
• der ausgefüllte Fragebogen (wenn nicht bereits online ausgefüllt)
• falls vorhanden weitere Unterlagen wie z.B. medizinische Berichte, Arztbriefe
• falls nötig eine Person, die in die eigene Muttersprache übersetzen kann
mitgebracht werden.
Die Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Märkischen Kreises statt.
Die Schuleingangsuntersuchung wird nach einem einheitlichen und standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dazu gehören:
• Erhebung von Größe und Gewicht
• Sehtest und Hörtest
• Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
• Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung gemäß Vorgabe des Landeszentrums für Gesundheit NRW
• Anamnese-Erhebung und körperliche Untersuchung durch eine Schulärzt:in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen werden die nächsten Schritte besprochen (z.B. Tipps zur häuslichen Förderung und / oder Empfehlung und Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten, ärztlicher Abklärung, Beantragung zur Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung u.a.).
Ein Schulärztliches Gutachten wird zeitnah erstellt und der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie.
Weitere schulärztliche Untersuchungen
• Seiteneinsteigeruntersuchungen
Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist eine schulärztliche Untersuchung der Kinder und Jugendlichen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Sie dient dazu, ihre Gesundheit, ihren Impfschutz und ggf. einen weiteren Bedarf an fachärztlicher Abklärung festzustellen.
• Schulärztliche Untersuchung
zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
• Schulärztliche Untersuchungen
- nach §54 SchulG NRW, Schulgesundheit und Schulausschluss
- nach §43 SchulG NRW, Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen
- nach §40 SchulG NRW, Ruhen der Schulpflicht
- und weitere.
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Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 102
Hofeskamp 12a
58706 Menden