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Schulärztlicher Dienst: Schuleingangsuntersuchung und andere schulärztliche Untersuchungen

Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Darüber hinaus werden weitere schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Zuständigkeiten


Schuleingangsuntersuchung 

Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. 

Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können.

Die Sorgeberechtigen erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Die Einladung enthält Angaben zu Ort und Zeit der Untersuchung sowie einen Fragebogen, der via QR-Code online ausgefüllt werden kann. Zum Untersuchungstermin sollen bitte 

• die Einladung

• das Vorsorgeheft

• der Impfpass 

• der ausgefüllte Fragebogen (wenn nicht bereits online ausgefüllt)

• falls vorhanden weitere Unterlagen wie z.B. medizinische Berichte, Arztbriefe 

• falls nötig eine Person, die in die eigene Muttersprache übersetzen kann

mitgebracht werden. 

Die Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Märkischen Kreises statt. 

Die Schuleingangsuntersuchung wird nach einem einheitlichen und standardisierten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dazu gehören:

• Erhebung von Größe und Gewicht

• Sehtest und Hörtest

• Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens

• Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung gemäß Vorgabe des Landeszentrums für Gesundheit NRW

• Anamnese-Erhebung und körperliche Untersuchung durch eine Schulärzt:in des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen werden die nächsten Schritte besprochen (z.B.  Tipps zur häuslichen Förderung und / oder Empfehlung und Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten, ärztlicher Abklärung, Beantragung zur Eröffnung eines Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung u.a.).

Ein Schulärztliches Gutachten wird zeitnah erstellt und der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Kopie.

 

Weitere schulärztliche Untersuchungen

• Seiteneinsteigeruntersuchungen

Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist eine schulärztliche Untersuchung der Kinder und Jugendlichen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Sie dient dazu, ihre Gesundheit, ihren Impfschutz und ggf. einen weiteren Bedarf an fachärztlicher Abklärung festzustellen.

 

• Schulärztliche Untersuchung

zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs 

 

• Schulärztliche Untersuchungen

  • nach §54 SchulG NRW, Schulgesundheit und Schulausschluss
  • nach §43 SchulG NRW, Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen
  • nach §40 SchulG NRW, Ruhen der Schulpflicht
  • und weitere.

§ 54 SchulG NRW

§ 11 Abs. 4 ÖGDG NRW

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

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Einschulung

Kontakt

Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 354
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Dienststelle Menden
Raum: 102
Hofeskamp 12a
58706 Menden

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