Ulrike
Britscho
Durch die Akademisierung des Hebammenberufes haben sich weitreichende Änderungen für diesen Berufszweig ergeben. Hier finden Sie Informationen bzgl. der Meldepflicht, Meldewege und Zuständigkeiten von Hebammen nach dem LHebG und der HebBO NRW.
Folgende Verpflichtungen bestehen für im Märkischen Kreis tätige Hebammen gegenüber dem Gesundheitsamt des Märkischen Kreises:
***
Hinweise:
Die Nachweispflicht für Fortbildungsstunden beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises zum 31.12.2024 entfällt.
Zum 01.04.2024 ist die Zuständigkeit zur Überprüfung der jährlichen Meldepflicht und der Fortbildungsstunden von Hebammen an die Bezirksregierung Arnsberg abgegeben worden. Die Bezirksregierung hat hierzu ein digitales Fachverfahren eingerichtet, über welches Nachweise hochladen können. In diesem Portal müssen Sie sich einmalig registrieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.
Unter dem untenstehenden Link werden Sie zum Portal der Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet.
Anmeldung einer Selbstständigkeit als Hebamme: 25,00 €
Die restlichen gesetzlich verpflichtenden Meldungen werden kostenfrei bearbeitet.
Meldewege:
Die jährliche Meldung kann online vorgenommen werden. Halten Sie hierfür bitte Ihre Fortbildungsnachweise bereit.
Alternativ können Sie sich den Meldebogen als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. Diesen senden Sie dann bitte ausgefüllt und mit den geforderten Nachweisen an folgende Stelle zurück:
Märkischer Kreis – Gesundheitsschutz und Umweltmedizin – Medizinalaufsicht – Bismarckstr. 15 – 58762 Altena
Hier können Sie die gesetzlich verpflichtende jährliche Meldung nach §8 HebBO vornehmen.
Kreishaus II Altena
Raum: 003
Bismarckstraße 17
58762
Altena