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Ausstellen von Berufsurkunden für Personen, deren Auslandsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf von der Bezirksregierung Münster als gleichwertig anerkannt wurde. Bitte beachten Sie, dass je nach Beruf verschieden Stellen zuständig sind. Grundsätzlich können Sie Ihrem Gleichwertigkeitsbescheid entnehmen, welche Behörde für die Ausstellung Ihrer Berufsurkunde zuständig ist.
Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
- Physiotherapie
Zuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg:
- Alle anderen in § 1 des Gesundheitsfachberufegesetzes (GBerG) aufgeführten Berufsfelder
Details:
Zur Ausstellung der Berufsurkunde muss durch den Märkischen Kreis unter anderem geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Unter Umständen muss eine ausführliche Sprachprüfung durchgeführt werden, weshalb ein persönliches Erscheinen vor Ort nötig ist. Diesen Termin hierfür buchen Sie über untenstehenden Link.
Die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen (gesundheitlich, charakterlich und sprachlich) durch den Märkischen Kreis ist Voraussetzung für die Aushändigung der Berufsurkunde.
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 GBerNachwVO ein Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. BZRG (erweitertes Führungszeugnis; Anforderungsschreiben auf Anfrage) (nicht älter als drei Monate)
UND/ODER
Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Attest über die Fähigkeit zur Berufsausübung
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)
Unter untenstehendem Link haben Sie die Möglichkeit zur Online-Beantragung.
60,00
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen
Ausstellen von Berufsurkunden für Personen, deren Auslandsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf von der Bezirksregierung Münster als gleichwertig anerkannt wurde. Bitte beachten Sie, dass je nach Beruf verschieden Stellen zuständig sind. Grundsätzlich können Sie Ihrem Gleichwertigkeitsbescheid entnehmen, welche Behörde für die Ausstellung Ihrer Berufsurkunde zuständig ist.
Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
- Physiotherapie
Zuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg:
- Alle anderen in § 1 des Gesundheitsfachberufegesetzes (GBerG) aufgeführten Berufsfelder
Details:
Zur Ausstellung der Berufsurkunde muss durch den Märkischen Kreis unter anderem geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Unter Umständen muss eine ausführliche Sprachprüfung durchgeführt werden, weshalb ein persönliches Erscheinen vor Ort nötig ist. Diesen Termin hierfür buchen Sie über untenstehenden Link.
Die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen (gesundheitlich, charakterlich und sprachlich) durch den Märkischen Kreis ist Voraussetzung für die Aushändigung der Berufsurkunde.
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 GBerNachwVO ein Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. BZRG (erweitertes Führungszeugnis; Anforderungsschreiben auf Anfrage) (nicht älter als drei Monate)
UND/ODER
Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Attest über die Fähigkeit zur Berufsausübung
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)
Unter untenstehendem Link haben Sie die Möglichkeit zur Online-Beantragung.
60,00
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen
Ausstellen von Berufsurkunden für Personen, deren Auslandsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf von der Bezirksregierung Münster als gleichwertig anerkannt wurde. Bitte beachten Sie, dass je nach Beruf verschieden Stellen zuständig sind. Grundsätzlich können Sie Ihrem Gleichwertigkeitsbescheid entnehmen, welche Behörde für die Ausstellung Ihrer Berufsurkunde zuständig ist.
Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
- Physiotherapie
Zuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg:
- Alle anderen in § 1 des Gesundheitsfachberufegesetzes (GBerG) aufgeführten Berufsfelder
Details:
Zur Ausstellung der Berufsurkunde muss durch den Märkischen Kreis unter anderem geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Unter Umständen muss eine ausführliche Sprachprüfung durchgeführt werden, weshalb ein persönliches Erscheinen vor Ort nötig ist. Diesen Termin hierfür buchen Sie über untenstehenden Link.
Die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen (gesundheitlich, charakterlich und sprachlich) durch den Märkischen Kreis ist Voraussetzung für die Aushändigung der Berufsurkunde.
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 GBerNachwVO ein Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. BZRG (erweitertes Führungszeugnis; Anforderungsschreiben auf Anfrage) (nicht älter als drei Monate)
UND/ODER
Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Attest über die Fähigkeit zur Berufsausübung
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache (B2)
Unter untenstehendem Link haben Sie die Möglichkeit zur Online-Beantragung.
60,00
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen
Ausstellen von Berufsurkunden für Personen, deren Auslandsausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf von der Bezirksregierung Münster als gleichwertig anerkannt wurde. Bitte beachten Sie, dass je nach Beruf verschieden Stellen zuständig sind. Grundsätzlich können Sie Ihrem Gleichwertigkeitsbescheid entnehmen, welche Behörde für die Ausstellung Ihrer Berufsurkunde zuständig ist.
Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
- Physiotherapie
Zuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg:
- Alle anderen in § 1 des Gesundheitsfachberufegesetzes (GBerG) aufgeführten Berufsfelder
Details:
Zur Ausstellung der Berufsurkunde muss durch den Märkischen Kreis unter anderem geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Unter Umständen muss eine ausführliche Sprachprüfung durchgeführt werden, weshalb ein persönliches Erscheinen vor Ort nötig ist. Diesen Termin hierfür buchen Sie über untenstehenden Link.
Die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen (gesundheitlich, charakterlich und sprachlich) durch den Märkischen Kreis ist Voraussetzung für die Aushändigung der Berufsurkunde.
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 GBerNachwVO ein Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. BZRG (erweitertes Führungszeugnis; Anforderungsschreiben auf Anfrage) (nicht älter als drei Monate)
UND/ODER
Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Attest über die Fähigkeit zur Berufsausübung
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
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60,00
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Ulrike
Britscho
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7158
- Fax
- 02352 966887158
- U.Britscho@maerkischer-kreis.de
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Zuständigkeit des Märkischen Kreises:
- Physiotherapie
Zuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg:
- Alle anderen in § 1 des Gesundheitsfachberufegesetzes (GBerG) aufgeführten Berufsfelder
Details:
Zur Ausstellung der Berufsurkunde muss durch den Märkischen Kreis unter anderem geprüft werden, ob ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Unter Umständen muss eine ausführliche Sprachprüfung durchgeführt werden, weshalb ein persönliches Erscheinen vor Ort nötig ist. Diesen Termin hierfür buchen Sie über untenstehenden Link.
Die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen (gesundheitlich, charakterlich und sprachlich) durch den Märkischen Kreis ist Voraussetzung für die Aushändigung der Berufsurkunde.
60,00 €
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen vollständig haben. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 GBerNachwVO ein Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. BZRG (erweitertes Führungszeugnis; Anforderungsschreiben auf Anfrage) (nicht älter als drei Monate)
UND/ODER
Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Attest über die Fähigkeit zur Berufsausübung
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