Uwe
Sieg
Sachgebietsleitung
Ferdinand
Greiten
Andreas
Hänke
Dominik
Hass-Sommer
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Kirsebauer
Wasserentnahmen aus einem Oberflächengewässer oder Quellbereichen zum Betrieb von Teichanlagen sind erlaubnispflichtig. Hierzu gehört auch die Wiedereinleitung des Wassers aus Teichanlagen in das Oberflächengewässer.
Eine Antragstellung bei der Unteren Wasserbehörde ist erforderlich. Sie entscheidet im Einzelfall darüber, ob eine Wasserentnahme erlaubt werden kann.
Im Bearbeitungsprozess werden als Träger öffentlicher Belange die Untere Naturschutzbehörde und die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der die Wasserentnahme und Wiedereinleitung liegt, beteiligt. Sofern bauliche Anlagen auf den Grundstücken vorhanden sind, wird auch die Untere Bauordnungsbehörde beteiligt.
Die Gebühren für Erlaubnisse sind abhängig von der erlaubten Entnahme- und Wiedereinleitungsmenge. Dies gilt auch für den Fall, dass der Antrag abgelehnt werden muss oder der Antrag zurückgezogen wird.
Die Mindestgebühr beträgt 200 €.
Bei einem Antragsverfahren ist der Antrag digital unter der E-Mailadresse wasserbau@maerkischer-kreis.de einzureichen.
Er muss folgende Unterlagen enthalten:
Ggf. können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
Die Kontaktaufnahme des Antragstellenden mit der zuständigen Sachbearbeitung der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises vor Antragserarbeitung wird empfohlen.
Nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Unterlagen 4-12 Wochen
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