Verpackungen - Einwegpfand

Der Märkische Kreis nimmt als Untere Abfallwirtschaftsbehörde Aufgaben der Marktüberwachung im Bereich der Produktverantwortung wahr. Die Überwachung betrifft zum Beispiel Anforderungen für bestimmte Verpackungsmaterialien. Grundlage hierfür ist insbesondere das Verpackungsgesetz.

Die Überwachung erfolgt beispielsweise durch örtliche Kontrollen im Einzelhandel.

Verpackungsgesetz – Einweg- und Mehrwegverpackungen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Kontrolle von Pfand- und Mehrwegangebotsregelungen. 

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde prüft, ob Einweggetränkeverpackungen, die im Märkischen Kreis in Verkehr gebracht werden, mit dem vorgeschriebenen DPG-Pfandlabel gekennzeichnet sind, ob der gesetzlich festgelegte Pfandbetrag in Höhe von 0,25€ pro Einwegverpackung beim Verkauf erhoben wird oder ob Pfandrücknahmepflichten erfüllt werden.

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Kreisbehörde. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Außerdem wird überwacht, ob Gastronomiebetriebe die vorgeschriebene Mehrwegangebotspflicht erfüllen.

Siehe dazu Mehrwegangebotspflicht - Märkischer Kreis

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