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Überwachung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Der Märkische Kreis kontrolliert die Hygiene in öffentlichen Schwimmbädern und prüft die Ergebnisse der regelmäßigen Badewasseruntersuchungen auf Einhaltung der Grenzwerte nach DIN 19643.
Die Wasserproben werden nicht vom Märkischen Kreis, sondern durch unabhängige akkreditierte Labore entnommen und untersucht. Das Wasser in Schwimm- und Badebecken muss immer so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten ist. Auffälligkeiten und Grenzwertüberschreitungen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.
Aufgaben:
- Hygienekontrollen vor Ort
- Kontrolle der Betreiberpflichten
- Überprüfung der Badewasseruntersuchung
- Überwachung der Wasseraufbereitungsanlagen
Geplante Neubauten oder bauliche sowie technische Veränderungen sind vor der Ausführung dem Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen.
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Schwimm- und Badebeckenwassers ist das “Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”.
Grundlage dafür ist die DIN 19643 “Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser”.
Kontakt
Raum: U003
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Bismarckstraße 17
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