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Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind
Die angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind, müssen nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts auf Basis eines schlüssigen Konzeptes ermittelt werden.
Der Kreis hat erstmals für das Jahr 2014 ein solches Konzept in Auftrag gegeben und den darauf basierenden Mietspiegel zum 01.01.2016 einmalig fortgeschrieben. Zum 01.01.2018 hat der Märkische Kreise ein neues Konzept verbunden mit einer neuen Mietwerterhebung erstellen lassen. In dem Konzept werden die Methodik und die Datenerhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft ausführlich beschrieben, sowie die Unterteilung des Kreisgebietes in drei Wohnungsmarkttypen erläutert.
Die sich auf Basis dieses Konzeptes ergeben Werte für die Kosten der Unterkunft bilden den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel für die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete mit "kalten" Nebenkosten) im Märkischen Kreis. Der neue Mietspiegel gilt seit dem 01.01.2018.
- SGB II - Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft
- SGB II - Mietspiegel 2018
- SGB II - KdU Fortschreibung Märkischer Kreis 2019
- SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis
- SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis - Fortschreibung 2023
Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind
Die angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind, müssen nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts auf Basis eines schlüssigen Konzeptes ermittelt werden.
Der Kreis hat erstmals für das Jahr 2014 ein solches Konzept in Auftrag gegeben und den darauf basierenden Mietspiegel zum 01.01.2016 einmalig fortgeschrieben. Zum 01.01.2018 hat der Märkische Kreise ein neues Konzept verbunden mit einer neuen Mietwerterhebung erstellen lassen. In dem Konzept werden die Methodik und die Datenerhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft ausführlich beschrieben, sowie die Unterteilung des Kreisgebietes in drei Wohnungsmarkttypen erläutert.
Die sich auf Basis dieses Konzeptes ergeben Werte für die Kosten der Unterkunft bilden den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel für die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete mit "kalten" Nebenkosten) im Märkischen Kreis. Der neue Mietspiegel gilt seit dem 01.01.2018.
- SGB II - Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft
- SGB II - Mietspiegel 2018
- SGB II - KdU Fortschreibung Märkischer Kreis 2019
- SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis
- SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis - Fortschreibung 2023
Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind
Die angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind, müssen nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts auf Basis eines schlüssigen Konzeptes ermittelt werden.
Der Kreis hat erstmals für das Jahr 2014 ein solches Konzept in Auftrag gegeben und den darauf basierenden Mietspiegel zum 01.01.2016 einmalig fortgeschrieben. Zum 01.01.2018 hat der Märkische Kreise ein neues Konzept verbunden mit einer neuen Mietwerterhebung erstellen lassen. In dem Konzept werden die Methodik und die Datenerhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft ausführlich beschrieben, sowie die Unterteilung des Kreisgebietes in drei Wohnungsmarkttypen erläutert.
Die sich auf Basis dieses Konzeptes ergeben Werte für die Kosten der Unterkunft bilden den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel für die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete mit "kalten" Nebenkosten) im Märkischen Kreis. Der neue Mietspiegel gilt seit dem 01.01.2018.
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- SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis
- SGB II - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft im Märkischen Kreis - Fortschreibung 2023
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
Wilms
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7107
- Fax
- 02352 966887107
- M.Wilms@maerkischer-kreis.de
SGB II - Konzept und Mietspiegel für die angemessenen Kosten der Unterkunft
Konzept für die Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind
Die angemessenen Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfeberechtigte zu übernehmen sind, müssen nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts auf Basis eines schlüssigen Konzeptes ermittelt werden.
Der Kreis hat erstmals für das Jahr 2014 ein solches Konzept in Auftrag gegeben und den darauf basierenden Mietspiegel zum 01.01.2016 einmalig fortgeschrieben. Zum 01.01.2018 hat der Märkische Kreise ein neues Konzept verbunden mit einer neuen Mietwerterhebung erstellen lassen. In dem Konzept werden die Methodik und die Datenerhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft ausführlich beschrieben, sowie die Unterteilung des Kreisgebietes in drei Wohnungsmarkttypen erläutert.
Die sich auf Basis dieses Konzeptes ergeben Werte für die Kosten der Unterkunft bilden den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel für die angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete mit "kalten" Nebenkosten) im Märkischen Kreis. Der neue Mietspiegel gilt seit dem 01.01.2018.
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