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- Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Durch den Märkischen Kreis werden regelmäßig Begehungen in Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Für den Betreiber/die Betreiberin einer Pflegeeinrichtung ergeben sich diverse Pflichten im Umgang mit Hygiene und Nachweispflichten.
Hierunter fällt zum Beispiel die jährliche Untersuchung des Trinkwassers, deren Ergebnisse ebenfalls durch das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises kontrolliert werden. Bei Nichtbeachtung der hygienetechnischen Vorschriften in Pflegeeinrichtungen reagiert das Gesundheitsamt mit verschiedensten Maßnahmen, um eine hygienische Umgebung für die Bewohner einer solchen Einrichtung schnellstmöglich wieder herzustellen.
Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Unterstützung bei der Neueröffnung einer Pflegeeinrichtung. Häufig passiert es, dass die Einplanung der hygienischen Voraussetzungen, die das Gesundheitsamt fordert bei der Planung wenig oder keine Berücksichtigung finden. Deshalb müssen im Nachhinein oft viele Nachbesserungen stattfinden, welches eine hohe Kostenbelastung darstellen kann. Gerne stehen wir hier beratend zur Seite.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt (bei Begehungen).
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Louisa
Wildensee
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7153
- Fax
- 02352 966887153
- L.Wildensee@maerkischer-kreis.de
Christian
Kober
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7371
- Fax
- 02352 966887371
- C.Kober@maerkischer-kreis.de
Jasmin
Sikora-Soto
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7392
- Fax
- 02352 966887392
- J.Sikora-Soto@maerkischer-kreis.de
Anja
Waßmann
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7139
- Fax
- 02352 966887139
- A.Wassmann@maerkischer-kreis.de
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Durch den Märkischen Kreis werden regelmäßig Begehungen in Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Für den Betreiber/die Betreiberin einer Pflegeeinrichtung ergeben sich diverse Pflichten im Umgang mit Hygiene und Nachweispflichten.
Hierunter fällt zum Beispiel die jährliche Untersuchung des Trinkwassers, deren Ergebnisse ebenfalls durch das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises kontrolliert werden. Bei Nichtbeachtung der hygienetechnischen Vorschriften in Pflegeeinrichtungen reagiert das Gesundheitsamt mit verschiedensten Maßnahmen, um eine hygienische Umgebung für die Bewohner einer solchen Einrichtung schnellstmöglich wieder herzustellen.
Unsere Dienstleistungen umfassen auch die Unterstützung bei der Neueröffnung einer Pflegeeinrichtung. Häufig passiert es, dass die Einplanung der hygienischen Voraussetzungen, die das Gesundheitsamt fordert bei der Planung wenig oder keine Berücksichtigung finden. Deshalb müssen im Nachhinein oft viele Nachbesserungen stattfinden, welches eine hohe Kostenbelastung darstellen kann. Gerne stehen wir hier beratend zur Seite.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt (bei Begehungen).
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Bismarckstraße 15
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