Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (z.B. Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind. (§1026 BGB)
Während bei §1026 BGB das belastete Grundstück geteilt wird, behandelt §1025 BGB die Teilung des herrschenden Grundstücks. In diesem Falle verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Die jeweiligen Antragsteller müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand Zeitaufwand (Zeitaufwand nach § 2 Abs. 7 VermWertKostO NRW). Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung verbindlich festgelegt.
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
Klaudius
Krusche
Harnischmacher
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (z.B. Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind. (§1026 BGB)
Während bei §1026 BGB das belastete Grundstück geteilt wird, behandelt §1025 BGB die Teilung des herrschenden Grundstücks. In diesem Falle verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht.
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand Zeitaufwand (Zeitaufwand nach § 2 Abs. 7 VermWertKostO NRW). Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung verbindlich festgelegt.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Die jeweiligen Antragsteller müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 460
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid
Kreishaus I Lüdenscheid
Raum: 454
Heedfelder Str. 45
58509
Lüdenscheid