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- Grundstücksteilung - Bescheinigung nach § 1025 und §…
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (z.B. Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind. (§1026 BGB)
Während bei §1026 BGB das belastete Grundstück geteilt wird, behandelt §1025 BGB die Teilung des herrschenden Grundstücks. In diesem Falle verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Die jeweiligen Antragsteller*innen müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung verbindlich festgelegt.
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
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Grundstücksteilung - Bescheinigung nach § 1025 und § 1026 BGB
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (z.B. Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind. (§1026 BGB)
Während bei §1026 BGB das belastete Grundstück geteilt wird, behandelt §1025 BGB die Teilung des herrschenden Grundstücks. In diesem Falle verbleibt das Recht der Nutzung eines Rechtes nur auf dem Teil des Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht.
Die Kosten für Bescheinigungen richten sich in der Regel nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.
Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung verbindlich festgelegt.
Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer).
Die jeweiligen Antragsteller*innen müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Abhängig vom Umfang der Arbeiten.
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