Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2025
Prüfungsort:
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum 204
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Prüfungstage:
03.11.2025
04.11.2025
05.11.2025
06.11.2025
07.11.2025
Die Freischaltung zur Anmeldung für die Fischerprüfung erfolgt vom 01.07.2025 - 05.10.2025
(Anmeldeschluss 05.10.2025, Nachmeldungen sind nicht möglich!)
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.
Die Prüfungen finden an den oben angegebenen Terminen zu folgenden Uhrzeiten statt: 08:00, 10:00 und 13:00 Uhr.
Sie haben im Anmeldeformular die Möglichkeit, 2 Wunschtage anzugeben. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bitte geben Sie die Daten der Person an, welche die Prüfung ablegen soll und achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise.
Die Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist automatisch vergeben.
Eine verbindliche Zuteilung erfolgt im Zulassungsbescheid, welchen Sie voraussichtlich ab dem 15.10.2025 (Versanddatum) postalisch erhalten.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 14 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ab dem 10.03.2025.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunen. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2025
Prüfungsort:
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum 204
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Prüfungstage:
03.11.2025
04.11.2025
05.11.2025
06.11.2025
07.11.2025
Die Freischaltung zur Anmeldung für die Fischerprüfung erfolgt vom 01.07.2025 - 05.10.2025
(Anmeldeschluss 05.10.2025, Nachmeldungen sind nicht möglich!)
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.
Die Prüfungen finden an den oben angegebenen Terminen zu folgenden Uhrzeiten statt: 08:00, 10:00 und 13:00 Uhr.
Sie haben im Anmeldeformular die Möglichkeit, 2 Wunschtage anzugeben. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bitte geben Sie die Daten der Person an, welche die Prüfung ablegen soll und achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise.
Die Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist automatisch vergeben.
Eine verbindliche Zuteilung erfolgt im Zulassungsbescheid, welchen Sie voraussichtlich ab dem 15.10.2025 (Versanddatum) postalisch erhalten.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 14 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ab dem 10.03.2025.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2025
Prüfungsort:
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum 204
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Prüfungstage:
03.11.2025
04.11.2025
05.11.2025
06.11.2025
07.11.2025
Die Freischaltung zur Anmeldung für die Fischerprüfung erfolgt vom 01.07.2025 - 05.10.2025
(Anmeldeschluss 05.10.2025, Nachmeldungen sind nicht möglich!)
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.
Die Prüfungen finden an den oben angegebenen Terminen zu folgenden Uhrzeiten statt: 08:00, 10:00 und 13:00 Uhr.
Sie haben im Anmeldeformular die Möglichkeit, 2 Wunschtage anzugben. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bitte geben Sie die Daten der Person an, welche die Prüfung ablegen soll und achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise.
Die Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist automatisch vergeben.
Eine verbindliche Zuteilung erfolgt im Zulassungsbescheid, welchen Sie voraussichtlich ab dem 15.10.2025 (Versanddatum) postalisch erhalten.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 14 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ab dem 10.03.2025.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2025
Prüfungsort:
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum 204
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Prüfungstage:
03.11.2025
04.11.2025
05.11.2025
06.11.2025
07.11.2025
Die Freischaltung zur Anmeldung für die Fischerprüfung erfolgt vom 01.07.2025 - 05.10.2025
(Anmeldeschluss 05.10.2025, Nachmeldungen sind nicht möglich!)
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.
Die Prüfungen finden an den oben angegebenen Terminen zu folgenden Uhrzeiten statt: 08:00, 10:00 und 13:00 Uhr.
Sie haben im Anmeldeformular die Möglichkeit, 2 Wunschtage anzugeben. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bitte geben Sie die Daten der Person an, welche die Prüfung ablegen soll und achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise.
Die Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist automatisch vergeben.
Eine verbindliche Zuteilung erfolgt im Zulassungsbescheid, welchen Sie voraussichtlich ab dem 15.10.2025 (Versanddatum) postalisch erhalten.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 14 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ab dem 10.03.2025.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2025
Prüfungsort:
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum 204
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Prüfungstage:
03.11.2025
04.11.2025
05.11.2025
06.11.2025
07.11.2025
Die Freischaltung zur Anmeldung für die Fischerprüfung erfolgt vom 01.07.2025 - 05.10.2025
(Anmeldeschluss 05.10.2025, Nachmeldungen sind nicht möglich!)
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.
Die Prüfungen finden an den oben angegebenen Terminen zu folgenden Uhrzeiten statt: 08:00, 10:00 und 13:00 Uhr.
Sie haben im Anmeldeformular die Möglichkeit, 2 Wunschtage anzugeben. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bitte geben Sie die Daten der Person an, welche die Prüfung ablegen soll und achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise.
Die Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist automatisch vergeben.
Eine verbindliche Zuteilung erfolgt im Zulassungsbescheid, welchen Sie voraussichtlich ab dem 15.10.2025 (Versanddatum) postalisch erhalten.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 14 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ab dem 10.03.2025.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Sarah
Moschner
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2025
Prüfungsort:
Kreishaus II Lüdenscheid
Raum 204
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Prüfungstage:
03.11.2025
04.11.2025
05.11.2025
06.11.2025
07.11.2025
Die Freischaltung zur Anmeldung für die Fischerprüfung erfolgt vom 01.07.2025 - 05.10.2025
(Anmeldeschluss 05.10.2025, Nachmeldungen sind nicht möglich!)
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.
Die Prüfungen finden an den oben angegebenen Terminen zu folgenden Uhrzeiten statt: 08:00, 10:00 und 13:00 Uhr.
Sie haben im Anmeldeformular die Möglichkeit, 2 Wunschtage anzugeben. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bitte geben Sie die Daten der Person an, welche die Prüfung ablegen soll und achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise.
Die Termine werden nach Ablauf der Anmeldefrist automatisch vergeben.
Eine verbindliche Zuteilung erfolgt im Zulassungsbescheid, welchen Sie voraussichtlich ab dem 15.10.2025 (Versanddatum) postalisch erhalten.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 € nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 € ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 14 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ab dem 10.03.2025.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
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