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Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 13 Jahren abgelegt werden.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2026
Die nächste Prüfung findet vom 11.05.2026 - 13.05.2026 im Kreishaus Lüdenscheid statt.
Die Anmeldung ist nur online über das Anmeldeportal vom 15.02.2026 bis einschließlich 12.04.2026 geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. In diesem Zeitraum finden Sie die Online-Anmeldung unter «Formulare».
Pro Tag finden 3 Prüfungsdurchgänge statt (08.00 Uhr / 10.00 Uhr / 13.00 Uhr) statt. Sofern es die Anmeldezahlen erfordern wird um 15.00 Uhr ein weiterer Durchgang eingeplant.
Weitere Details zum Ablauf nach der Anmeldung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 EUR nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Ausnahmegenehmigung, die Sie benötigen wenn Sie nicht im Märkischen Kreis wohnen, ist bei der Prüfung im Original vorzulegen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ca. zwei Wochen vor der Prüfung.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 13 Jahren abgelegt werden.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2026
Die nächste Prüfung findet vom 11.05.2026 - 13.05.2026 im Kreishaus Lüdenscheid statt.
Die Anmeldung ist nur online über das Anmeldeportal vom 15.02.2026 bis einschließlich 12.04.2026 geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. In diesem Zeitraum finden Sie die Online-Anmeldung unter «Formulare».
Pro Tag finden 3 Prüfungsdurchgänge statt (08.00 Uhr / 10.00 Uhr / 13.00 Uhr) statt. Sofern es die Anmeldezahlen erfordern wird um 15.00 Uhr ein weiterer Durchgang eingeplant.
Weitere Details zum Ablauf nach der Anmeldung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 EUR nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Ausnahmegenehmigung, die Sie benötigen wenn Sie nicht im Märkischen Kreis wohnen, ist bei der Prüfung im Original vorzulegen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ca. zwei Wochen vor der Prüfung.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 13 Jahren abgelegt werden.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2026
Die nächste Prüfung findet vom 11.05.2026 - 13.05.2026 im Kreishaus Lüdenscheid statt.
Die Anmeldung ist nur online über das Anmeldeportal vom 15.02.2026 bis einschließlich 12.04.2026 geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. In diesem Zeitraum finden Sie die Online-Anmeldung unter «Formulare».
Pro Tag finden 3 Prüfungsdurchgänge statt (08.00 Uhr / 10.00 Uhr / 13.00 Uhr) statt. Sofern es die Anmeldezahlen erfordern wird um 15.00 Uhr ein weiterer Durchgang eingeplant.
Weitere Details zum Ablauf nach der Anmeldung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 EUR nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Ausnahmegenehmigung, die Sie benötigen wenn Sie nicht im Märkischen Kreis wohnen, ist bei der Prüfung im Original vorzulegen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ca. zwei Wochen vor der Prüfung.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 13 Jahren abgelegt werden.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2026
Die nächste Prüfung findet vom 11.05.2026 - 13.05.2026 im Kreishaus Lüdenscheid statt.
Die Anmeldung ist nur online über das Anmeldeportal vom 15.02.2026 bis einschließlich 12.04.2026 geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. In diesem Zeitraum finden Sie die Online-Anmeldung unter «Formulare».
Pro Tag finden 3 Prüfungsdurchgänge statt (08.00 Uhr / 10.00 Uhr / 13.00 Uhr) statt. Sofern es die Anmeldezahlen erfordern wird um 15.00 Uhr ein weiterer Durchgang eingeplant.
Weitere Details zum Ablauf nach der Anmeldung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 EUR nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Ausnahmegenehmigung, die Sie benötigen wenn Sie nicht im Märkischen Kreis wohnen, ist bei der Prüfung im Original vorzulegen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ca. zwei Wochen vor der Prüfung.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.
Diese Prüfung ist beim Märkischen Kreis abzulegen.
Sofern Ihr Hauptwohnsitz nicht im Märkischen Kreis liegt, benötigen Sie zur Teilnahme an dieser Prüfung eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Fischereibehörde.
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 13 Jahren abgelegt werden.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2026
Die nächste Prüfung findet vom 11.05.2026 - 13.05.2026 im Kreishaus Lüdenscheid statt.
Die Anmeldung ist nur online über das Anmeldeportal vom 15.02.2026 bis einschließlich 12.04.2026 geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. In diesem Zeitraum finden Sie die Online-Anmeldung unter «Formulare».
Pro Tag finden 3 Prüfungsdurchgänge statt (08.00 Uhr / 10.00 Uhr / 13.00 Uhr) statt. Sofern es die Anmeldezahlen erfordern wird um 15.00 Uhr ein weiterer Durchgang eingeplant.
Weitere Details zum Ablauf nach der Anmeldung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Ausnahmegenehmigung
Sofern Ihr Wohnort im Märkischen Kreis liegt, Sie die Fischerprüfung aber bei einer anderen Behörde innerhalb von NRW ablegen möchten, benötigen Sie die hier genannte Ausnahmegenehmigung. Diese ist zur Anmeldung bei der anderen Behörde erforderlich, berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Teilnahme.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 EUR nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung unter "Formulare". Für mögliche Rückfragen geben Sie bitte eine gültige Emailadresse an.
Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
Sie finden den Link zur Beantragung einer Zweitschrift unter "Formulare".
§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung i.V.m. §§ 31 Abs. 3 Satz 1, 52 Abs. 3 Landesfischereigesetz NRW
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Ausnahmegenehmigung, die Sie benötigen wenn Sie nicht im Märkischen Kreis wohnen, ist bei der Prüfung im Original vorzulegen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erfüllen.
Den dazugehörigen Zulassungsbescheid erhalten Sie postalisch ca. zwei Wochen vor der Prüfung.
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- Fax
- 02351 966886323
- S.Moschner@maerkischer-kreis.de
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Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 13 Jahren abgelegt werden.
Die Fischerprüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Die gesamte Prüfung dauert ca. 2 Stunden. Der genaue Termin wird Ihnen mit dem Zulassungs- und Gebührenbescheid per Post zugesendet, wenn die Anmeldefrist abgelaufen und die Anmeldungen ausgewertet wurden.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist nur digital möglich. Sie finden den Link zur Anmeldung unter "Formulare".
Aktuelle Hinweise - Prüfungen in 2026
Die nächste Prüfung findet vom 11.05.2026 – 13.05.2026 im Kreishaus Lüdenscheid statt.
Die Anmeldung ist nur online über das Anmeldeportal vom 15.02.2026 bis einschließlich 12.04.2026 geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist keine Anmeldung möglich. In diesem Zeitraum finden Sie die Online-Anmeldung unter “Formulare”.
Pro Tag finden 3 Prüfungsdurchgänge statt (08.00 Uhr / 10.00 Uhr / 13.00 Uhr) statt. Sofern es die Anmeldezahlen erfordern wird um 15.00 Uhr ein weiterer Durchgang eingeplant.
Weitere Details zum Ablauf nach der Anmeldung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
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Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Es entstehen Kosten in Höhe von 15 € nach Tariftstelle 7.7.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
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Zweitschrift - Fischerprüfungszeugnis
Sollte Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen sein, kann Ihnen, wenn die Prüfung nach 1973 beim Märkischen Kreis abgelegt wurde, bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises eine Zweitschrift ausgestellt werden.
Die Zweitschrift wird Ihnen dann per Post mit dem Gebührenbescheid übersandt.
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Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 € ist nach Eingang des Zulassungs-/ Gebührenbescheides zu überweisen.
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Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Die Ausnahmegenehmigung, die Sie benötigen wenn Sie nicht im Märkischen Kreis wohnen, ist bei der Prüfung im Original vorzulegen.
Mit der Anmeldung zur Fischerprüfung sind Sie automatisch zugelassen, wenn Sie das Mindestalter von 13 Jahren erfüllen.
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Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden, wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
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Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an der Fischerprüfung beantragen.
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