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- Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe
Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen: Diätassistenz, Ergotherapie, Hebammenkunde (Anträge bis 31.03.2024), Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Anträge bis 31.12.2022)
Hinweis: In Ihrem Gleichstellungsbescheid steht die für Sie zuständige Behörde, die Ihnen die Berufsurkunde ausstellen kann.
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten.
UND/ODER
- Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ein ärztliches Attest, welches Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als drei Monate)
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn vorhanden (B2)
Unter untenstehendem Link haben Sie die Möglichkeit zur Online-Beantragung.
85,00 + ggf. 6,00 EUR für beglaubigte Kopie
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen.
Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen: Diätassistenz, Ergotherapie, Hebammenkunde (Anträge bis 31.03.2024), Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Anträge bis 31.12.2022)
Hinweis: In Ihrem Gleichstellungsbescheid steht die für Sie zuständige Behörde, die Ihnen die Berufsurkunde ausstellen kann.
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten.
UND/ODER
- Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ein ärztliches Attest, welches Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als drei Monate)
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn vorhanden (B2)
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Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen: Diätassistenz, Ergotherapie, Hebammenkunde (Anträge bis 31.03.2024), Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Anträge bis 31.12.2022)
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- Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten.
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- Ein ärztliches Attest, welches Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als drei Monate)
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
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Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen: Diätassistenz, Ergotherapie, Hebammenkunde (Anträge bis 31.03.2024), Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Anträge bis 31.12.2022)
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- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Kißler
- Anschrift
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- Telefon
- 02352 966-7194
- Fax
- 02352 966887194
- medizinalaufsicht@maerkischer-kreis.de
Medina
Cajlakovic
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- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
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- Fax
- 02352 966887152
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Ulrike
Britscho
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- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
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- 02352 966-7158
- Fax
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Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen: Diätassistenz, Ergotherapie, Hebammenkunde (Anträge bis 31.03.2024), Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Anträge bis 31.12.2022)
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Bismarckstraße 15
58762 Altena
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