Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsbereiche: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
Hinweis: In Ihrem Gleichstellungsbescheid steht die für Sie zuständige Behörde, die Ihnen die Berufsurkunde ausstellen kann.
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
UND/ODER
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85,00 EUR
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen.
Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsbereiche: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
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Kißler
Ulrike
Britscho
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Kreishaus I Altena
Raum: 003
Bismarckstraße 15
58762
Altena
Kreishaus II Altena
Raum: 003
Bismarckstraße 17
58762
Altena