Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe

Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.

Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsgruppen: Diätassistenz, Ergotherapie, Hebammenkunde (Anträge bis 31.03.2024), Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Anträge bis 31.12.2022)

Hinweis: In Ihrem Gleichstellungsbescheid steht die für Sie zuständige Behörde, die Ihnen die Berufsurkunde ausstellen kann.

85,00 + ggf. 6,00 € für beglaubigte Kopie 

Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt. 

  • Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten. 

UND/ODER

  • Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
  • Ein ärztliches Attest, welches Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als drei Monate)
  • Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn vorhanden (B2) 

Unter untenstehendem Link haben Sie die Möglichkeit zur Online-Beantragung.

Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen.

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Berufsurkunde

Kontakt

Kreishaus I Altena
Raum: 003
Bismarckstraße 15
58762 Altena

Kreishaus II Altena
Raum: 003
Bismarckstraße 17
58762 Altena

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