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- Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe
Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsbereiche: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
Hinweis: In Ihrem Gleichstellungsbescheid steht die für Sie zuständige Behörde, die Ihnen die Berufsurkunde ausstellen kann.
- Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
- Verordnung zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der gesundheitlichen Eignung und zur Prüfung der Sprachkenntnisse bei der Berufszulassung der Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen (Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW - GBerNachwVO NRW)
Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten.
UND/ODER
- Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ein ärztliches Attest, welches Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als drei Monate)
- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
Unter untenstehendem Link haben Sie die Möglichkeit zur Online-Beantragung.
85,00 EUR
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen.
Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsbereiche: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
Hinweis: In Ihrem Gleichstellungsbescheid steht die für Sie zuständige Behörde, die Ihnen die Berufsurkunde ausstellen kann.
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- Verordnung zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der gesundheitlichen Eignung und zur Prüfung der Sprachkenntnisse bei der Berufszulassung der Gesundheitsfachberufe in Nordrhein-Westfalen (Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW - GBerNachwVO NRW)
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- Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten.
UND/ODER
- Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
- Ein ärztliches Attest, welches Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als drei Monate)
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85,00 EUR
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Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsbereiche: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
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Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls kann Ihnen keine Berufsurkunde ausgehändigt werden. Bei Fragen suchen Sie bitte den telefonischen Kontakt.
- Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten.
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- Gültiges Ausweisdokument (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
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85,00 EUR
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen.
Der Märkische Kreis stellt Berufsurkunden für Personen aus, deren Ausbildungsabschluss im Ausland erworben wurde. Die objektive Prüfung wird durch die Bezirksregierung Münster durchgeführt. Im Anschluss wird die subjektive Prüfung (gesundheitlich, charakterlich, sprachlich) vom Märkischen Kreis durchgeführt.
Diese Bedingungen gelten für folgende Berufsbereiche: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
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- Ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 1 Nr. 1 BZRG, welches nicht älter als drei Monate ist. Hierfür benötigen Sie ein Anforderungsschreiben, welches Sie auf Anfrage erhalten.
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- Ein Führungszeugnis aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate gelebt haben (amtlich übersetzt und beglaubigt; nicht älter als drei Monate)
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85,00 EUR
Abhängig von den vorzulegenden Unterlagen.
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Kißler
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7194
- Fax
- 02352 966887194
- medizinalaufsicht@maerkischer-kreis.de
Ulrike
Britscho
- Anschrift
- 001 Bismarckstraße 17 58762 Altena
- Telefon
- 02352 966-7158
- Fax
- 02352 966887158
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Kontakt
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Bismarckstraße 15
58762 Altena
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