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- Apothekenaufsicht
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises übernimmt als zuständige Behörde die Apothekenaufsicht, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Apothekenwesen eingehalten werden.
Hauptaufgabe ist Überwachung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken und die ordnungsgemäße Führung der Apotheken sicherzustellen.
Der Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin beraten darüber hinaus Apothekeninhaber und-mitarbeiter in rechtlichen und fachlichen Fragen und unterstützen bei der Umsetzung von Gesetzvorgaben. Dies umfasst unter anderem:
- Hilfestellungen bei der Beantwortung von Rechtsfragen im Apothekenwesen
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Apothekeneröffnungen oder- übernahmen
- Beratung zu Vorgaben zur Arzneimittelabgabe, Lagerung und Hygiene
- Durchführung von regelmäßigen Begehungen
Unser Ziel ist es, Apotheken im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Gesundheit der Bevölkerung sicher und effizient erfüllen zu können.
Darüber hinaus wird durch den Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin in regelmäßigen Begehungen kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorgaben durch die Apotheken eingehalten werden.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt. Gebühren fallen für Betreibende einer Apotheke an.
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises übernimmt als zuständige Behörde die Apothekenaufsicht, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Apothekenwesen eingehalten werden.
Hauptaufgabe ist Überwachung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken und die ordnungsgemäße Führung der Apotheken sicherzustellen.
Der Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin beraten darüber hinaus Apothekeninhaber und-mitarbeiter in rechtlichen und fachlichen Fragen und unterstützen bei der Umsetzung von Gesetzvorgaben. Dies umfasst unter anderem:
- Hilfestellungen bei der Beantwortung von Rechtsfragen im Apothekenwesen
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Apothekeneröffnungen oder- übernahmen
- Beratung zu Vorgaben zur Arzneimittelabgabe, Lagerung und Hygiene
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Unser Ziel ist es, Apotheken im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Gesundheit der Bevölkerung sicher und effizient erfüllen zu können.
Darüber hinaus wird durch den Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin in regelmäßigen Begehungen kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorgaben durch die Apotheken eingehalten werden.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt. Gebühren fallen für Betreibende einer Apotheke an.
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises übernimmt als zuständige Behörde die Apothekenaufsicht, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Apothekenwesen eingehalten werden.
Hauptaufgabe ist Überwachung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken und die ordnungsgemäße Führung der Apotheken sicherzustellen.
Der Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin beraten darüber hinaus Apothekeninhaber und-mitarbeiter in rechtlichen und fachlichen Fragen und unterstützen bei der Umsetzung von Gesetzvorgaben. Dies umfasst unter anderem:
- Hilfestellungen bei der Beantwortung von Rechtsfragen im Apothekenwesen
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Apothekeneröffnungen oder- übernahmen
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- Durchführung von regelmäßigen Begehungen
Unser Ziel ist es, Apotheken im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Gesundheit der Bevölkerung sicher und effizient erfüllen zu können.
Darüber hinaus wird durch den Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin in regelmäßigen Begehungen kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorgaben durch die Apotheken eingehalten werden.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt. Gebühren fallen für Betreibende einer Apotheke an.
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises übernimmt als zuständige Behörde die Apothekenaufsicht, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien im Apothekenwesen eingehalten werden.
Hauptaufgabe ist Überwachung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken und die ordnungsgemäße Führung der Apotheken sicherzustellen.
Der Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin beraten darüber hinaus Apothekeninhaber und-mitarbeiter in rechtlichen und fachlichen Fragen und unterstützen bei der Umsetzung von Gesetzvorgaben. Dies umfasst unter anderem:
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Darüber hinaus wird durch den Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin in regelmäßigen Begehungen kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorgaben durch die Apotheken eingehalten werden.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt. Gebühren fallen für Betreibende einer Apotheke an.
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Hauptaufgabe ist Überwachung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken und die ordnungsgemäße Führung der Apotheken sicherzustellen.
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Unser Ziel ist es, Apotheken im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, damit sie ihre Aufgaben zu Gunsten der Gesundheit der Bevölkerung sicher und effizient erfüllen zu können.
Darüber hinaus wird durch den Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin in regelmäßigen Begehungen kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorgaben durch die Apotheken eingehalten werden.
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- 001 Bismarckstraße 15 58762 Altena
Eva
Strauß
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- Fax
- 02352 966887329
- E.Strauss@maerkischer-kreis.de
Markus
Klehr
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- M.Klehr@maerkischer-kreis.de
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Darüber hinaus wird durch den Amtsapotheker oder die Amtsapothekerin in regelmäßigen Begehungen kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorgaben durch die Apotheken eingehalten werden.
Es findet eine Abrechnung nach Stundensatz und Fahrtkostenpauschale statt. Gebühren fallen für Betreibende einer Apotheke an.
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Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie Erlaubnisse für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke, den Betrieb einer Krankenhausapotheke sowie für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen. Auch ist die Anzeige des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln möglich.
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