Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Seit vielen Jahren wird im Märkischen Kreis Unterricht in der Herkunftssprache angeboten.

Der HSU ist ein freiwilliges Angebot des Landes NRW für mehrsprachig aufwachsende Schüler*innen der Klassen 1 bis 10, die mindestens Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache haben.

Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt. Er findet zusätzlich zum Regelunterricht statt. Da nicht an jedem Standort jede Herkunftssprache unterrichtet werden kann, werden teilweise Kinder aus mehreren Schulen gemeinsam unterrichtet.

Ziel

Die Herkunftssprache (oft auch Familiensprache) ist von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Ziel des Unterrichts ist es, die Fähigkeiten in einer Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.

Die lebensweltliche Mehrsprachigkeit wird aktuell in 9 Herkunftssprachen in 57 Schulen gezielt gefördert.

Anmeldung

Für die Planung und Organisation des HSU ist das Schulamt für den Märkischen Kreis zuständig. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung findet in der Regel im Oktober/November bei der Anmeldung der neuen Erstklässler im Sekretariat der Schule statt, die das Kind regulär besucht (Pflichtschule). In den weiterführenden Schulen für Klasse 5 findet die Anmeldung im Februar statt. Der Einstieg ist grundsätzlich in jedem Jahrgang möglich. Die Anmeldung gilt über das Schuljahresende hinaus. Bei einem Schulwechsel ist eine erneute Anmeldung notwendig.

Die Abmeldung muss formlos schriftlich in der Pflichtschule erfolgen und bedarf eines Bestätigungsvermerks durch die Schulleitung. Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende möglich.

Unterrichtzeiten

Das zusätzliche HSU-Angebot für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I findet überwiegend nachmittags statt.

Teilnahme

Die Teilnahme am HSU ist freiwillig, aber nach verbindlicher Anmeldung zum Unterricht besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr. Über die Teilnahme der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird eine Anwesenheitsliste geführt. Die HSU-Lehrkraft bescheinigt die Teilnahme und erteilt eine Note, die in das Zeugnis aufgenommen wird. 

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