Kinderschutz

Was ist eine Kinderschutzfachkraft?

Insoweit erfahrene Fachkräfte sind entsprechend fortgebildete und erfahrene pädagogische Fachkräfte.  

Wir beraten Sie…

  • bei der Einschätzung, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen,
  • bei der Klärung eines Verdachts auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt,
  • wie ein Gespräch mit den Kindern und/oder den Eltern über die Situation gelingen kann,
  • wie Sie auf notwendige Hilfen hinwirken können.

Sie sind verpflichtet die Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn …

  • Sie in der Kinder- und Jugendhilfe z.B Kitas, OGS, stationären Jugendhilfe oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit (§8a SGB VIII) arbeiten.
     

Sie können freiwillig die Beratung in Anspruch nehmen, wenn…

  • Sie beruflich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben z.B. Schule, Mitarbeitende im Sekretariat oder Busfahrer*innen ( §8b SGB VIII),
  • Sie Berufsgeheimnisträgerinnen z.B. Lehrkräfte, Ärztinnen, Psychologinnen oder Ehe- Familien- und Erziehungsberaterinnen ( §4 KKG) sind,
  • Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern- und Jugendlichen zu tun haben.

Wir sind zuständig für die Beratungen in: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.

Ablauf einer Beratung

So läuft eine Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft (InsoFa) ab:

  • Sie melden sich bei der Kinderschutzfachkraft und vereinbaren einen Termin.
  • Im Beratungsgespräch wird der Name des Kindes oder Jugendlichen anonymisiert oder pseudonymisiert.
  • Zusammen verschaffen Sie sich   einen Überblick über Anhaltspunkte, Risiken und Ressourcen und reflektieren verschiedene Sichtweisen.
  • Am Ende haben Sie eine Idee, welche Maßnahmen notwendig und geeignet sind, um das Kindeswohl sicherzustellen.
×