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Kinderschutz
Was ist eine Kinderschutzfachkraft?

Insoweit erfahrene Fachkräfte sind entsprechend fortgebildete und erfahrene pädagogische Fachkräfte.
Wir beraten Sie…
- bei der Einschätzung, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen,
- bei der Klärung eines Verdachts auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt,
- wie ein Gespräch mit den Kindern und/oder den Eltern über die Situation gelingen kann,
- wie Sie auf notwendige Hilfen hinwirken können.
Sie sind verpflichtet die Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn …
- Sie in der Kinder- und Jugendhilfe z.B Kitas, OGS, stationären Jugendhilfe oder der offenen Kinder- und Jugendarbeit (§8a SGB VIII) arbeiten.
Sie können freiwillig die Beratung in Anspruch nehmen, wenn…
- Sie beruflich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben z.B. Schule, Mitarbeitende im Sekretariat oder Busfahrer*innen ( §8b SGB VIII),
- Sie Berufsgeheimnisträgerinnen z.B. Lehrkräfte, Ärztinnen, Psychologinnen oder Ehe- Familien- und Erziehungsberaterinnen ( §4 KKG) sind,
- Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern- und Jugendlichen zu tun haben.
Wir sind zuständig für die Beratungen in: Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle.
Ablauf einer Beratung
So läuft eine Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft (InsoFa) ab:
- Sie melden sich bei der Kinderschutzfachkraft und vereinbaren einen Termin.
- Im Beratungsgespräch wird der Name des Kindes oder Jugendlichen anonymisiert oder pseudonymisiert.
- Zusammen verschaffen Sie sich einen Überblick über Anhaltspunkte, Risiken und Ressourcen und reflektieren verschiedene Sichtweisen.
- Am Ende haben Sie eine Idee, welche Maßnahmen notwendig und geeignet sind, um das Kindeswohl sicherzustellen.