UNB-Beirat: Wichtige Infos zur Wildtierkriminalität und zum Naturschutzgebiet Bommecketal

Florian Sönnecken hat sich als Fachdienstleiter Umwelt dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises vorgestellt. In der Sitzung im Kreishaus Lüdenscheid ging es um Wildtierkriminalität und um den aktuellen Stand beim Naturschutzgebiet Bommecketal in Plettenberg.

Florian Sönnecken aus Schalksmühle ist seit dem 1. Juli dieses Jahres neuer Fachdienstleiter Umwelt beim Märkischen Kreis. Der Bauingenieur hat die Nachfolge von Dr. Johannes Osing angetreten, der beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen als Beigeordneter im Dezernat V (IT und digitale Infrastruktur, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit) arbeitet.

Florian Sönnecken ist in Herscheid aufgewachsen. Sein Studium an der Technischen Universität in Dresden hat er als Diplom-Hydrologe abgeschlossen. Anschließend war er als Bauingenieur für Tiefbau bei der Stadt Meinerzhagen tätig und zuletzt als Bauingenieur und Hydrologe in der Gewässerunterhaltung und im Gewässerausbau bei dem Wirtschaftsbetrieb Hagen. Der Schalksmühler nahm erstmals an der Sitzung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises teil und wurde von den Ausschussmitgliedern freundlich empfangen.

Sabine Trienke, Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde, berichtete im Rahmen der Sitzung über die Bekämpfung der Wildtierkriminalität. „Leider ist das ein Thema, das uns im Alltag immer wieder beschäftigt“, berichtete Trienke. Der illegale Handel mit geschmuggelten Wildtieren ist ein weltweites Milliardengeschäft und auch im Märkischen Kreis bekannt. Dabei ist schon der Besitz geschützter Tiere ohne Nachweis der legalen Herkunft eine Ordnungswidrigkeit, der Handel hingegen eine Straftat.

Rechtliche Grundlage

Seit 1973 gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), das durch das Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland umgesetzt wird. Demnach sind Besitz und Vermarktung exotischer Tiere und Pflanzen nur erlaubt, wenn nachweislich legale Nachzuchten vorliegen. Die Echtheit solcher Nachweise lasse sich oft prüfen, berichtete Sabine Trienke. „Darum gilt: Jeder Verdacht sollte beim Kreis oder direkt bei der Polizei gemeldet werden.“

Nicht nur exotische Tiere wie Schildkröten, Reptilien oder Papageien sind betroffen. Auch der Besitz heimischer Wildtiere – etwa Sing- oder Greifvögel – ist ohne Herkunftsnachweise verboten. Immer wieder wird auch im Märkischen Kreis versucht, Vögel durch Fallen oder Netze illegal zu fangen. Auffällige Volieren (große Käfige) oder Habichtfangkörbe sind klare Anzeichen für mögliche Verstöße. „Wenn Ihnen so etwas auffällt, melden Sie es bitte sofort“, appellierte Sabine Trienke. Manchmal sollen Tiere sogar getötet werden. Tauben, die auffällig rot angemalt wurden, sind oft ein Giftköder für das illegale Töten von Greifvögeln. Das Gift tötet nicht nur den Greifvogel, auch die Taube wird dadurch vergiftet und stirbt qualvoll.

Erlaubte Ausnahmen

Erlaubt ist dagegen das vorübergehende Aufpäppeln verletzter oder geschwächter Tiere, bis sie wieder in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Eine spätere Vermarktung ist nicht erlaubt, die Tiere müssen zurück in die Natur entlassen werden.

Die Wildtierkriminalität betrifft nicht nur lebende Tiere, sondern auch Produkte wie Elfenbein, Bärenfälle oder andere Trophäen. Vielen sei bewusst, dass Elfenbein aus Artenschutzgründen tabu sei, sagte Sabine Trienke. „Weniger bekannt ist jedoch, dass auch alte Klaviere mit Elfenbeintasten oder präparierte Tiere aus Nachlässen meldepflichtig sein können.“

Ob ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt wird, hängt vom jeweiligen Schutzstatus des Tieres ab. Die Untere Naturschutzbehörde prüft jeden Einzelfall und leitet entsprechende Verfahren ein.

Bach im Bommecketal erfolgreich renaturiert

Weiteres Thema im UNB-Beirat war das Naturschutz- und FFH-Gebiet Bommecketal in Plettenberg. Dort sind im ersten Halbjahr dieses Jahres umfangreiche Wiederherstellungsmaßnahmen abgeschlossen worden. Ziel war es, Schäden zu beseitigen, die durch nicht genehmigte Arbeiten am Gewässer im Sommer 2022 entstanden waren.

Damals hatte die Stadt Plettenberg Bauarbeiten zur Beseitigung von Hochwasserschäden aus dem Jahr 2021 durchführen lassen – allerdings ohne Beteiligung der zuständigen Behörden. Einige Abschnitte der Bommecke wurden unsachgemäß verändert: Der Bachlauf wurde begradigt, Böden umgelagert und Uferbereiche beschädigt. Die Untere Naturschutzbehörde war durch Hinweise auf die Eingriffe aufmerksam geworden. Ein anschließendes Gutachten belegte ökologische Beeinträchtigungen für die Bachfauna und die Bachflora. Zudem wurde ein Verstoß gegen das „Verschlechterungsgebot“ gemäß der europäischen FFH-Richtlinie festgestellt. Gemeinsam mit der Stadt Plettenberg, mehreren Fachbüros, Forst und Feuerwehr wurde daraufhin ein Sanierungsplan entwickelt.

Renaturierung

Von Februar bis März dieses Jahres folgten die Renaturierungen. Dabei wurde der Bach weitestgehend in seinen ursprünglichen Verlauf zurückgeführt. Die beschädigten Strukturen des Gewässerbettes und der Ufer konnten wiederhergestellt werden und entwickeln sich nun weiter. Parallel wurde der bisherige Fahrweg im unteren Bommecketal zurückgebaut. Der Weg steht künftig ausschließlich Wanderern zur Verfügung.

Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend: Die renaturierten Abschnitte weisen bereits wieder „naturnahe Strukturen“ auf, berichtete Matthias Hattwig von der Unteren Naturschutzbehörde. Insbesondere die Forellen-Population im Oberlauf habe gute Entwicklungschancen. Ein Monitoring in den nächsten Jahren soll klären, ob es weiteren Verbesserungsbedarf gibt.

Als nächster Schritt ist ein Folgeprojekt geplant, das die Durchgängigkeit der Bommecke im Unterlauf bis zur Mündung in die Lenne verbessern soll. Ziel ist es, den ökologischen Wert des Naturschutzgebietes zu stärken und das Gewässer ökologisch aufzuwerten.

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