Im Kreistag am Donnerstag, 12. Juni, um 16 Uhr im großen Sitzungssaal des Kreishauses Lüdenscheid wird auch der Landesentwicklungsplan (LEP) ein wichtiges Thema sein. Zur Stellungnahme des Märkischen Kreises zu den geplanten Änderungen im LEP gab es sowohl im „StruWi“-Ausschuss als auch im Kreisausschuss keine Gegenstimmen. |
Der Märkische Kreis begrüßt die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) in vielen Punkten – insbesondere, wo rechtliche Klarstellungen erfolgen und Entwicklungsmöglichkeiten in ländlichen Räumen geschaffen werden. Gleichzeitig mahnt der Kreis eine sorgfältige Abwägung zwischen Praxisnähe und dem Erhalt der kommunalen Planungshoheit an. Die Änderungen im LEP betreffen zentrale Themen der Raumordnung wie zum Beispiel Walderhalt, Siedlungsentwicklung, Brachflächen, Freiflächen-Photovoltaik sowie den Flächenverbrauch.
Wald: Ziel abgeschwächt – Schutz dennoch gestärkt
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 2022 (4 A 16.20) wird das bisherige Ziel „Walderhaltung und Waldinanspruchnahme“ nun als Grundsatz formuliert – mit der Folge, dass es künftig nicht mehr ausnahmslos bindend, sondern nur noch in die Abwägung einzustellen ist. Positiv hervorzuheben ist laut Kreis: Mit der neuen Strukturierung wird gleichzeitig die Schutzwirkung für bestimmte Waldbereiche gestärkt. Eine Ausnahme zur Inanspruchnahme ist künftig nur unter eng gefassten Voraussetzungen möglich, etwa bei Betriebserweiterungen ohne zusätzliche Verkehrsinfrastruktur. Das schaffe Planungssicherheit und wahre gleichzeitig die ökologischen Belange.
Brachflächen: Potenzial und Realität klaffen auseinander
Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr hatte die Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper außerdem über die geplante Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf berichtet. „Sie bringt Licht und Schatten“, sagte Dienstel-Kümper. Zwar seien brachliegende Areale aus planerischer Sicht ideal für eine flächensparende Entwicklung. In der Praxis jedoch stellten Altlasten oder Hochwasserrisiken erhebliche Hürden dar – insbesondere im Märkischen Kreis, wo viele dieser Flächen in engen Tallagen liegen.
Die Forderung des Grundsatzes, alte gewerbliche Brachflächen erneut industriell zu nutzen, hält der Kreis wegen seiner besonderen Topographie (zum Beispiel enge Kerbtäler) für wenig zielführend. Die Flächen eignen sich oft nicht für moderne Anforderungen und befinden sich zudem nicht selten in Hochwasserzonen.
Freiraum und Ortsentwicklung: Flexibilisierung begrüßt
Mit der neuen Zielsetzung für den Bereich Freiraum und Ortsentwicklung sollen kleinere Ortschaften künftig mehr Entwicklungsmöglichkeiten erhalten – unabhängig vom Bedarf der Bevölkerung. Diese Öffnung ist laut Kreis zu begrüßen: Sie schaffe neue Perspektiven, etwa im Zuge des Klimaanpassungsmanagements (zum Beispiel durch Umsiedlung aus hochwassergefährdeten Lagen). Kritisch bleibe jedoch: Die Entwicklung zu zentralen Orten werde in Dörfern durch die Anforderung des Vorhandenseins eines vielfältigen Versorgungsangebots erschwert – was strukturell in ländlich geprägten Regionen selten gegeben ist.
Photovoltaik: Steuerung sinnvoll – Ausgestaltung fraglich
Die geplante Einführung eines Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Photovoltaik in Abhängigkeit von Erreichungsgrenzen begrüßt der Märkische Kreis grundsätzlich, berichtete Barbara Dienstel-Kümper. Gleichzeitig müsse aber gewährleistet sein, dass ausreichend Spielräume für die Umsetzung der Energiewende verbleiben – auch über 2030 hinaus.
Landwirtschaft: Schutz „guter Böden“ sinnvoll, aber konkurrierende Interessen beachten
Die geplante Festlegung „landwirtschaftlicher Kernräume“ zum Schutz hochwertiger Produktionsflächen ist aus Sicht des Märkischen Kreises nachvollziehbar. Dabei müsse jedoch gewährleistet sein, dass konkurrierende Nutzungen – etwa im Bereich Gewerbe oder erneuerbare Energien – weiterhin möglich bleiben, wenn sie standortgebunden sind und der Bedarf entsprechend überwiegt.
Flächensparziel: Gute Absicht – begrenzte Wirkung
Der Grundsatz, die tägliche Flächeninanspruchnahme auf fünf Hektar zu begrenzen, ist bereits bekannt – nun aber nach einem Gerichtsurteil wieder verbindlich zu berücksichtigen. Der Märkische Kreis unterstützt das Ziel einer flächensparenden Entwicklung. Allerdings fehle es nach wie vor an verbindlichen Mechanismen, die eine konkrete Umsetzung sichern. Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Struktur und Verkehr wurde deutlich gesagt: Ländliche Bereiche dürfen nicht zu „Flächenspardosen“ prosperierender Großstadtregionen werden.