Der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises hat sich in seiner jüngsten Sitzung intensiv mit der Kinderbetreuungsbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026/27, den strategischen Leitzielen des Jugendamtes, der Entwicklung von Fallzahlen und Kosten sowie der Entgeltordnung der Jugendbildungsstätte des Kreisjugendamtes befasst. |
Im Mittelpunkt des Jugendhilfeausschusses stand die Fortschreibung der Kinderbetreuungsbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026/27. Die Verwaltung erläuterte, dass die demografischen Entwicklungen weiterhin differenziert zu betrachten sind: Während in einzelnen Kommunen stabile oder leicht rückläufige Geburtenzahlen zu verzeichnen sind, bleibt der Bedarf an Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, auf hohem Niveau.
Im Kindergartenjahr 2025/2026 sind im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes insgesamt 3.528 Kindergartenplätze geplant. Mit 726 U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und 300 U3-Plätzen im Bereich der Kindertagespflege wird die Versorgungsquote für unter 3-Jährige im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes damit voraussichtlich bei 41,9 Prozent liegen. Neben einem bedarfsgerechten und wirtschaftlich tragfähigen Betreuungsangebot, spielen auch die Sicherung von Fachkräften, flexible Betreuungszeiten und inklusive Angebote eine zentrale Rolle.
Strategische Leitziele
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die strategischen Leitziele des Kreisjugendamtes. Im Mittelpunkt stehen zentrale Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu zählen insbesondere die Sicherung von Chancengleichheit, der bedarfsgerechte Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Kinderbetreuung sowie die Stärkung von Kooperation und Partizipation. Kinder, Jugendliche und Familien sollen aktiv in Prozesse einbezogen und in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden.
Ein wichtiger Baustein ist auch der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen. Prävention und frühzeitige Förderung sollen weiter ausgebaut werden, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und passgenaue Unterstützungsangebote bereitzustellen. Gleichzeitig setzt das Kreisjugendamt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, um fachliche Standards zu sichern und Angebote nachhaltig zu verbessern. Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen spielt auch der strategische Personal- und Ressourceneinsatz eine zentrale Rolle. Ziel ist es, vorhandene Mittel effizient und wirkungsorientiert einzusetzen, um die Leistungsfähigkeit des Kreisjugendamtes langfristig zu sichern.
Komplexere Fälle und steigende Entgelte
Im Rahmen des mündlichen Berichts zur Entwicklung von Fallzahlen und Kosten machte die Verwaltung deutlich, dass der Zuschussbedarf im Jugendbereich im Haushaltsjahr 2026 bei rund 51 Millionen Euro liegt. Dieser Betrag stellt die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen dar und verdeutlicht die finanzielle Dimension der Aufgabenwahrnehmung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Dabei sind die Kostensteigerungen kein lokales Phänomen, sondern bundesweit in der Kinder- und Jugendhilfe zu beobachten. Hauptursachen für den steigenden Finanzbedarf sind die Bereiche „Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe“ sowie „Kinderbetreuung“.
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe wird für 2026 ein Zuschussbedarf von rund 21 Millionen Euro erwartet. Zwar haben sich die ambulanten und stationären Fallzahlen zuletzt stabilisiert, gleichzeitig sind die Fallverläufe jedoch deutlich komplexer geworden. Besonders auffällig ist die Verdopplung der Intensivhilfen seit dem Jahr 2021.
Parallel dazu sind die Kosten erheblich gestiegen: Stundensätze und Entgeltsteigerungen in den ambulanten Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, im (teil-)stationären Bereich sowie die Pflegesätze für Pflegefamilien. Um dieser Entwicklung zu begegnen, setzt das Kreisjugendamt auf verschiedene Steuerungsmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem ein Modellprojekt zum Pooling von Schulbegleitungen, die Weiterentwicklung der Personalbemessung unter Einbindung eines externen Instituts, der Ausbau des Fach- und Finanzcontrollings sowie die Stärkung des Pflegekinderwesens. Zudem wurde eine Entgeltkommission auf Ebene des Südwestfälischen Raums implementiert.
Auch im Bereich der Kinderbetreuung steigt der Zuschussbedarf deutlich an und liegt 2026 bei rund 20,5 Millionen Euro. Ursachen sind insbesondere die Erhöhung der Fortschreibungsraten für Kindpauschalen, indexbasierte Mietkostensteigerungen sowie die wachsende Zahl von Kindern mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung. Zusätzlich wirken sich höhere Fortschreibungsraten etwa für plusKITAs, Familienzentren und Flexibilisierungszuschüsse aus. Gruppenumstrukturierungen und Konsolidierungsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen sind weitere Faktoren, die den Finanzrahmen beeinflussen. Das Kreisjugendamt setzt auch hier auf eine konsequente Steuerung: durch eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Ausbauplanung, die Zusammenlegung von Einrichtungen, die Steuerung von Stundenbuchungen sowie die Stärkung der Kindertagespflege, unter anderem durch gezielte Fördermaßnahmen wie Mietzuschüsse.
Preisanpassungen für die Jugendbildungsstätte
Auch die Entgeltordnung für die Jugendbildungsstätte des Kreisjugendamtes wird zum 1. Juli 2026 angepasst. Damit werden die Preise für Übernachtungen um etwa zehn Prozent und die Einzelpreise für Mahlzeiten, Tagesveranstaltungen und Nutzung von Zusatzleistungen um etwa 20 Prozent angehoben.
Mit der Neufassung der Entgeltordnung wird eine transparente und kostendeckende Grundlage für die Nutzung der Einrichtung geschaffen. Gleichzeitig bleibt die Jugendbildungsstätte ein wichtiger Ort der außerschulischen Bildung und Begegnung für Kinder, Jugendliche und Familien im Kreisgebiet. Auch in 2025 besuchten mehr als 1000 Schülerinnen und Schüler aus dem Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes mit ihren Lehrkräften in zweitägigen Schulseminaren die Jugendbildungsstätte.