Einstimmiger Beschluss im Kreisausschuss: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, technisch und organisatorisch die Aufschaltung des Notrufes 112 aus Iserlohn auf die Kreisleitstelle vorzubereiten. Auch im Kreistag am Donnerstag, 12. Juni, ist kein Widerspruch zu erwarten. |
Die Stadt Iserlohn wird den Notruf 112 an den Märkischen Kreis abgeben – und zwar voraussichtlich zum 1. Januar 2026. Der Kreisausschuss gab dafür am Donnerstag einstimmig „Grünes Licht“. Die Kreisverwaltung soll technisch und organisatorisch die Aufschaltung des Notrufes 112 aus Iserlohn auf die Kreisleitstelle im Brandschutz- und Rettungsdienstzentrum Altena-Rosmert vorbereiten.
Hintergrund dieser Entscheidung ist eine gesetzliche Regelung im Paragraf 28 Absatz 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), wonach der Notruf 112 grundsätzlich auf die einheitliche Leitstelle des Kreises aufzuschalten ist. Ausnahmen waren bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – unter anderem, wenn Städte über eine dauerhaft besetzte Feuerwache verfügten.
Mit der geplanten Umstellung folgt auch die Stadt Iserlohn diesem landesweit angestrebten Standard. Sie ist die letzte kreisangehörige Stadt im Märkischen Kreis, bei der die Notrufannahme noch über eine eigene Einsatzzentrale erfolgt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden die Nachrichtenzentralen in Lüdenscheid, Plettenberg, Altena, Menden und Hemer erfolgreich auf die Kreisleitstelle überführt.
Personelle und finanzielle Auswirkungen der Umstellung sind bereits in einer ersten Berechnung berücksichtigt worden: Während die Stadt Iserlohn derzeit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Notrufabfrage einsetzt, werden in der Kreisleitstelle voraussichtlich etwa sechs zusätzliche Stellen benötigt. Die genaue Anzahl soll ein externes Gutachten ermitteln. Erste Neueinstellungen könnten – je nach Umstellungszeitpunkt – bereits im vierten Quartal 2025 erfolgen. Die jährlichen Personalkosten, die durch den Kreis zu tragen sind, belaufen sich auf rund 205.000 Euro, die restlichen rund zwei Drittel werden über Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
Darüber hinaus beschloss der Kreisausschuss (einstimmig) die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten – mit einer Ausnahme: Für den Bereich Lüdenscheid gilt die Änderung erst nach dem Ratsbeschluss der Stadt, der für den 8. Juli erwartet wird.
Was ist der Rettungsdienstbedarfsplan?
Der Märkische Kreis ist gesetzlich verpflichtet, die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Notfallrettung und Krankentransport sicherzustellen. Grundlage dafür ist der sogenannte Rettungsdienstbedarfsplan. Dieser legt fest, wie viele Rettungs- und Krankentransportwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeuge wo im Kreisgebiet stationiert sein müssen, um im Notfall schnell helfen zu können. Auch Qualitätsstandards und organisatorische Vorgaben sind darin geregelt. Der Plan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Was ändert sich mit der aktuellen Fortschreibung?
Die 13. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans bringt unter anderem eine Anpassung des Bedarfs an Krankentransportwagen (KTW) mit sich: Der Einsatz dieser Fahrzeuge wird angepasst, um eine bessere Versorgung bei nicht-akuten Transporten sicherzustellen. Zudem wird aufgrund einer gutachterlichen Empfehlung und mit Zustimmung der Krankenkassen in Herscheid wieder ein Rettungswagen stationiert. Erstmals werden die Zuständigkeitsbereiche von Rettungswachen nicht mehr nach Gemeindegrenzen, sondern nach tatsächlichen Anfahrtszeiten (sogenannten „Isochronen“) definiert.
Einvernehmen mit Beteiligten
Die Träger der Rettungswachen in Hemer, Iserlohn, Menden und Plettenberg sowie die Kostenträger haben dem Bedarfsplan bereits zugestimmt. Auch die Stadt Lüdenscheid befürwortet den Plan – der formale Ratsbeschluss steht jedoch noch aus. Deshalb wird die Umsetzung der Änderungen für den Bereich Lüdenscheid zeitlich angepasst.