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Afrikanische Schweinepest (ASP)
Allgemeines zur Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für den Menschen ungefährliche Virusinfektion der Wild- und Hausschweine. Das Virus (ASP-Virus) ist für die betroffenen Tierarten hochansteckend und verursacht nach einer Inkubationszeit von ca. 4 Tagen eine hochfieberhafte Allgemeinerkrankung, an der die betroffenen Tiere in der Regel innerhalb einer Woche versterben.
Schweine infizieren sich sowohl direkt (über Tier-Tier-Kontakt) als auch indirekt über Personen, Gegenstände oder Lebensmittel, die aus kontaminiertem Schweinefleisch hergestellt wurden.
Umfassende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stellt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf seiner Internetpräsenz zur Verfügung.
Verbreitung
Zunächst nur in Afrika verbreitet, konnte sich die ASP nach ihrer Einschleppung auf dem europäischen Kontinent 2007 sukzessive weiter ausbreiten. Ab dem Jahr 2014 bis zum heutigen Datum wurde die ASP in mehreren europäischen Regionen nachgewiesen, darunter dem gesamten Baltikum, Polen, Ungarn, Tschechien und auf dem Balkan. Im September 2018 wurden erstmals Fälle in der belgischen Wildschweinpopulation bestätigt.
Nachdem sich die Tierseuche in den vergangenen Jahren in Osteuropa ausgebreitet hatte, ist seit dem September 2020 Brandenburg und Sachsen betroffen. Im Juni 2024 wurde die Erkrankung erstmals bei Wildschweinen in unseren benachbarten Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz im Rhein-Main Gebiet nachgewiesen.
Am 14. Juni hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe eine ASP-Infektion eines tot aufgefundenen Wildschweins bestätigt.
Informationen für Jäger
Da das Virus in betroffenen Gebieten in der Wildschweinpopulation zirkuliert, kommt Jägern, Förstern und Waldarbeitern eine Schlüsselrolle in der ASP-Bekämpfung zu.
Um eine Weiterverbreitung der Seuche effektiv eindämmen zu können, ist es essentiell, deren Einschleppung möglichst früh zu erkennen.
Daher ist jeder Jäger als sachkundige Person aufgerufen, verdächtige Stücke zu melden und Fallwild entsprechend zu sichern. Eine Beprobung sollte in jedem Fall durchgeführt werden.
Nach Möglichkeiten sollte eine Blutprobe genommen werden. Falls dies bei Fallwild nicht möglich ist, sollte der Tierkörper unter Einhaltung der bekannten Hygienemaßnahmen gesichert werden. Das weitere Vorgehen zur Probengewinnung und Weiterleitung an das Untersuchungsamt erfolgt in Absprache mit dem Veterinäramt auf Grundlage der bereits länger etablierten Vorgehensweise.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem ASP-Informationsschreiben für die Jägerschaft des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (s. Dokumente unten).
Informationen für Schweinehalter
In Schweinehaltungsbetrieben kann die Tierseuche, gegen die es keine Impfung gibt, zu großen wirtschaftlichen Schäden führen.
Schweinehalter sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit ihr Tierbestand vor Tierseuchen geschützt ist.
Das bedeutet:
- Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen nach Schweinehaltungs-Hygieneverordnung müssen unbedingt eingehalten werden.
- Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.
- Um im Tierseuchenfall entschädigungsberechtigt zu sein, muss der Betriebsinhaber zudem seinen Meldeverpflichtungen gegenüber der Tierseuchenkasse NRW nachkommen.
Informationen für Verbraucher
Die ASP ist keine Zoonose, das heißt für den Menschen besteht keine Gefahr einer Übertragung durch Schweinefleisch oder daraus hergestellte Produkte.
Der Mensch spielt allerdings eine wichtige Rolle bei der Weiterverbreitung von ASP in bisher noch nicht betroffene Gegenden. Bei einer Reihe von Ausbrüchen ist ein Zusammenhang mit der Aufnahme von kontaminierten Schweinefleischprodukten oder Speiseabfällen durch Wildschweine wahrscheinlich.
Für Sie als Verbraucher heißt das:
Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung von Speiseabfällen, insbesondere wenn diese Schweinefleischprodukte enthalten. Bitte füttern Sie keine Wildschweine!
Kontakt
Veterinäramt
Wochentags zu den Sprechzeiten:
Lüdenscheid 02351 966-6551
Iserlohn 02371 966-8730
Außerhalb der Dienstzeiten:
Rufbereitschaft über Leitstelle des Märkischen Kreises 112