In erster Linie werden für den Zensus Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Der Märkische Kreis hat für die Zählung der Bevölkerung im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Erhebungsstelle eingerichtet.
Diese Erhebungsstelle kümmert sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.
Ab dem Zensusstichtag am 15.05.2022 führen Erhebungsbeauftragte die Befragungen vor Ort durch. Sie kontaktieren die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von der Erhebungsstelle nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten.