Der ukrainische Führerschein gilt ab Einreise in Deutschland (bzw. ab Anmeldung beim Amt), noch sechs Monate. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt, d.h. es darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden. Wer weiterhin mit dem Pkw fährt macht sich strafbar.
Nach Ablauf der sechs Monate, ist eine weitere Teilnahme am Straßenverkehr nur möglich, wenn ein Antrag auf Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis beim zuständigen Straßenverkehrsamt (hier: Märkischer Kreis) vorgelegt wird.
Erforderliche Unterlagen sind:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung,
- aktueller Sehtest (in der Regel vom Augenoptiker oder Augenarzt)
- gültiges Ausweisdokument (zunächst als Kopie),
- ausländischer Führerschein (zunächst als Kopie) und
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
Notwendig ist dann die Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung.
Hierfür ist eine Fahrschule Ihrer Wahl erforderlich
Hinweis: Pflichtstunden sind nicht zwingend, der Fahrlehrer entscheidet, wie viele Stunden erforderlich sind, um die Prüfung beim TÜV zu bestehen.
Die theoretische Prüfung kann in verschiedenen Sprachen u.a. Russisch absolviert werden.
Die praktische Prüfung erfolgt ausschließlich in Deutsch.
Es entstehen Kosten in Höhe von 500,00 bis 1.000,00 € und mehr. Diese beinhalten die Anmeldung in der Fahrschule, Fahrstunden und Gebühren beim TÜV.
Anmerkung:
Sobald dem Märkischen Kreis andere Regelungen bekannt sind, werden wir Sie auf dieser Internetseite entsprechend informieren und den Hinweis aktualisieren.