Fragen und Antworten

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Ukrainischer Führerschein in Deutschland

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das deutsche Büro des Vereins Grüne Karte bieten Antworten rund um die Themen: Gültigkeiten der Fahrerlaubnis und Nachweise der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Weitere Fragen & Antworten

Wie kann ich, wenn ich einen deutschen Aufenthaltstitel habe und in der Ukraine lebe, wieder nach Deutschland einreisen?

Wenn Ihr Aufenthaltstitel noch Geltung besitzt, Sie sich also beispielsweise nicht länger als sechs Monate in der Ukraine aufgehalten haben oder mit der zuständigen Ausländerbehörde eine andere Frist vereinbart haben, können Sie unter Vorlage Ihres Reisepasses und des gültigen Aufenthaltstitels wieder einreisen.

Ich habe auf der Flucht meinen Pass und/oder Nachweisdokumente zu meiner Person/zu meinen Kindern verloren. Wo kann ich in Deutschland Passersatzpapiere beantragen?

Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Ich habe meine Dokumente während der Flucht aus der Ukraine verloren und bin jetzt in Deutschland bei Verwandten. Kann ich Asyl auch ohne Dokumente beantragen?

Sie können auch ohne Dokumente beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung, jeder Ausländerbehörde und auch auf jeder Polizeiwache ein Asylgesuch äußern. Sie müssen aber keinen Asylantrag stellen.

Ich bin visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Sie dürfen sich grundsätzlich zunächst bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland müssen Sie sich nach Ankunft – jedenfalls aber vor Ablauf der 90 Tage – bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde melden.

Ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen wird laut eines Beschlusses der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis (§ 24 Aufenthaltsgesetz) mit Beschäftigungserlaubnis erteilt. Das BMI prüft zudem, inwiefern darüber hinaus Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ein humanitärer Aufenthalt ermöglicht werden kann.

Kann ich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Ja, das können und sollten Sie. Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Der vorübergehende Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird von der Ausländerbehörde als humanitäre Aufenthaltserlaubnis gewährt. Ebenso ist es aktuell auch möglich, für längerfristige Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis etwa zum Zweck eines Studiums, der Ausbildung oder einer Tätigkeit als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation zu beantragen. Aktuell ist das Vorliegen eines Visums dafür keine Voraussetzung.

Sollte ich Asyl in Deutschland beantragen?

Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt eingeführt. Damit ist das Stellen eines Asylantrags nicht mehr erforderlich, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Muss ich in dem Land bleiben, in das ich zuerst eingereist bin? Oder kann ich innerhalb der EU weiterreisen?

Die ukrainischen Staatsangehörigen, die visumfrei (also Inhaber:innen biometrischer Pässe) eingereist sind, dürfen innerhalb der EU bzw. im sog. Schengenraum reisen.

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates erhalten haben, geht dies aber nur für 90 Tage. Ein Umzug ist also nur mit Erlaubnis des Staates möglich, in den Sie umziehen. Erwerbstätigkeiten müssen Ihnen von jedem Staat, in dem Sie sie ausüben möchten (also dort sind, während Sie arbeiten), einzeln erlaubt werden. Informationen für ukrainische Staatsangehörige, die nicht in Besitz eines biometrischen Passes und damit nicht visumsbefreit sind, folgen.

Wenn ich aus der Ukraine nach Deutschland flüchte, wird dann für meinen Lebensunterhalt gesorgt, wenn ich kein Geld habe?

Ja, Sie erhalten Unterstützung. Sollten sie hilfsbedürftig sein, zum Beispiel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, kann dies durch die Behörde als Asylgesuch gewertet werden. Dann besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt, besteht bei Hilfsbedürftigkeit ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie müssen sich an das zuständige Sozialamt wenden.

Wo muss man die Flüchtlinge anmelden?

Beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt.

Welche Leistungen stehen dem Flüchtling zu?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Sozialamt.

 

Hinweis:

Die FAQ ist nach aktuellem Stand der vorliegenden Informationen zusammengetragen worden. Die Informationen betreffen die Zuständigkeit verschiedener staatlicher Ebenen und Behörden; einige Regelungen sind noch nicht abschließend geklärt. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert und sind auf der Webseite abrufbar: https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine