Weiterhin Maskenpflicht in der Kreisverwaltung

Aufenthalt im Schullandheim des Märkischen Kreises nur mit Maske und 3 G

In den Kreishäusern und Dienststellen der Kreisverwaltung bleibt die Maskenpflicht. Foto: Guido Raith/Märkischer Kreis
In den Kreishäusern und Dienststellen der Kreisverwaltung bleibt die Maskenpflicht. Foto: Guido Raith/Märkischer Kreis

Pressemeldung vom 04.04.2022
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Bei Besuchen in den Kreishäusern und Dienststellen der Kreisverwaltung bleibt auch nach dem Auslaufen der bisherigen Coronaregeln die Maske auf. Aufgrund der Gefahr, sich mit dem Coronavirus anzustecken, müssen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei Kundenkontakt und in den öffentlich zugänglichen Bereichen vorsorglich einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Masken tragen. Das gilt auch im Casino (außer am Sitzplatz). Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Kreisverwaltung auch zukünftig in der Regel nach vorheriger Terminabsprache für Besucherinnen und Besucher zugänglich ist.
Für die Besucherinnen und Besucher des Schullandheims des Märkischen Kreises auf Norderney sind die Regeln enger gefasst. So müssen die Gäste bis auf Weiteres geimpft, genesen oder getestet sein (3G-Regel), um im Schullandheim Urlaub zu machen. Natürlich bleibt auch hier die Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen des Hauses bestehen.


 

Im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney gilt für Gäste weiterhin 3 G und Maskenpflicht. Foto: Hendrik Klein /Märkischer Kreis
Im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney gilt für Gäste weiterhin 3 G und Maskenpflicht. Foto: Hendrik Klein /Märkischer Kreis
Zuletzt aktualisiert am: 04.04.2022