

Ab 2. April sind wieder alle Ausstellungsräume im Deutschen Drahtmuseum und auf der Burg Altena zugänglich, auch die Kapelle. Foto: Heinz Dieter Wurm/Märkischer Kreis
Pressemeldung vom 01.04.2022
Am 2. April läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW aus. Das bedeutet, dass ab Sonntag, 3. April neue Regeln für die Museen des Märkischen Kreises gelten. Mit dem Ende der Maßnahmen entfällt in den Museen der Burg Altena und im Deutschen Drahtmuseum die Maskenpflicht. Das heißt, es muss auch in den Innenräumen keine Maske mehr getragen werden. Den Besucherinnen und Besuchern der Museen ist es selbstverständlich freigestellt, sich weiterhin mit einem Mund-Nasen-Schutz gegen eine Corona-Infektion schützen. Auch die Kontrolle des 3G-Status (Geimpft, Genesen, Getestet) am Eingang entfällt. Darüber hinaus können wieder alle Ausstellungsbereiche besichtigt werden. So kann beispielweise die Burgkapelle wieder besucht werden.