Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Märkischen Kreis

Gesundheitsamt richtet Informationsstelle ein

Pressemeldung vom 10.02.2022

Ab dem 16. März gilt deutschlandweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich. In Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zuständig.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zu konkreten Fragestellungen veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar sind:

https://t1p.de/vowls

Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei weitergehenden Fragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Märkischen Kreis unter impfpflicht@maerkischer-kreis.de wenden. Detailinformationen zum Meldeverfahren und den Meldewegen werden zeitnah mitgeteilt.

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Impfpflicht
 
Zuletzt aktualisiert am: 17.02.2022