3G in den Dienststellen der Kreisverwaltung

Pressemeldung vom 10.12.2021
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Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt die 3G-Regel - geimpft, genesen, getestet- bereits seit dem 24. November. Ab Montag, 13. Dezember, müssen auch die Besucherinnen und Besucher in allen Dienststellen geeignete Nachweise vorlegen. 
Im Kreishaus Lüdenscheid wird die Kontrolle der 3G-Nachweise in der Zeit von 7.30 bis 16 Uhr an der Information im Erdgeschoss erfolgen. Bei Terminen außerhalb der regulären Öffnungszeiten holen Kreisbedienstete die Besucher am Eingang ab und lassen sich beim Betreten des Gebäudes den 3G-Nachweis vorzeigen.
Auch in den Bürgerbüros im Lüdenscheider Kreishaus und am Griesenbrauck in Iserlohn findet die Kontrolle zu den Öffnungszeiten an der jeweiligen Informationstheke statt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Besucher ihren Nachweis bereithalten und nach Möglichkeit alleine kommen. Bei erhöhtem Andrang bittet die Kreisverwaltung, ausreichend Abstand zu halten.


Besuche in den Verwaltungsdienststellen in Altena, im Kreishaus Iserlohn und in den Fürsorge- und Beratungsstellen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Besucher werden am Eingang abgeholt und nur mit 3G-Nachweis eingelassen.

Zuletzt aktualisiert am: 10.12.2021