Pressemeldung vom 04.08.2021
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Der Märkische Kreis wird in der Gemeinde Herscheid einen Sperrbezirk einrichten, weil an zwei Standorten die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen worden ist. Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit („Paenibacillus larvae“), die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.
Für Menschen ist die Faulbrut ungefährlich. Der Honig kann weiterhin unbedenklich verzehrt werden.
Die Gemeinde Herscheid wird komplett zum Sperrbezirk erklärt. Halter von Bienen müssen nunmehr verschiedene Regelungen beachten. So ist jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt in Lüdenscheid zu melden. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden und es dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.
Hinweis: Ein Meldebogen für Imker befindet sich auf der Internetseite des Märkischen Kreises zum Thema „Tierhaltung – Vorschriften für das Halten von Bienen“. -> https://t1p.de/j3hol
Weitere Informationen unter Telefon 02351 966-6551 oder per E-Mail an veterinaer@maerkischer-kreis.de
Link zur Allgemeinverfügung: https://t1p.de/3jc5