Mehr Termine an kreiseigenen Schnelltestzentren

Die Schnelltestzentren des Märkischen Kreises in der Bahnhofsallee in Lüdenscheid und an der Seeuferstraße in Iserlohn sind weiterhin zu fast 100 Prozent ausgelastet. Symbolfoto: Mathis Schneider / Märkischer Kreis
Die Schnelltestzentren des Märkischen Kreises in der Bahnhofsallee in Lüdenscheid und an der Seeuferstraße in Iserlohn sind weiterhin zu fast 100 Prozent ausgelastet. Symbolfoto: Mathis Schneider / Märkischer Kreis

Pressemeldung vom 26.04.2021
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In den Schnelltestzentren des Märkischen Kreises in Lüdenscheid und Iserlohn können Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr einen Test machen lassen. Diese Möglichkeit wird sehr gut angenommen, denn die Testzentren sind zu fast 100 Prozent ausgelastet. Bislang sind an beiden Standorten 320 Tests pro Tag möglich. Ab Dienstag wird die Testkapazität in der Bahnhofsallee in Lüdenscheid und an der Seeuferstraße in Iserlohn ausgeweitet. Dann können hier bis zu 480 Schnelltests pro Tag erfolgen. Termine in den kreiseigenen Teststellen können auch an Christi Himmelfahrt (13. Mai, von 8 bis 14 Uhr) gebucht werden.


Terminvereinbarungen für die Testzentren des Kreises sowie eine Übersicht über alle Anbieter finden Interessierte im Internet: t1p.de/SchnelltestMK


Im Märkischen Kreis sind bislang 132 Teststellen vom Kreis „beauftragt“ worden. Aktuell werden bis zu 6.000 Tests am Tag im Kreis durchgeführt – deutlich mehr Tests wären sogar möglich. Das Gesundheitsamt des Kreises betont, dass sich positiv auf das Coronavirus getestete Menschen sofort und ohne weitere Anordnung der Behörden selbständig für 14 Tage in Quarantäne begeben müssen. Bei Vorliegen eines positiven Coronaschnelltests ist durch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt, dass die Quarantäne direkt für den positiv Getesteten sowie für die Haushaltsangehörigen gilt. Hausarzt, Gesundheitsamt und mögliche Kontaktpersonen müssen benachrichtigt und das Testergebnis mittels eines PCR-Tests bestätigt werden.


Fast 400 Unternehmen aus dem Märkischen Kreis haben sich beim NRW-Gesundheitsministerium registriert, um ihren Mitarbeitern einen Testnachweis ausstellen zu können. Dieser Nachweis dient negativ getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Vorlage – beispielsweise bei einem Besuch eines Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung. Weitere Informationen: https://t1p.de/krin


 

Zuletzt aktualisiert am: 26.04.2021