Pressemeldung vom 16.12.2020
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Bis zur Wahl des Ausschussvorsitzenden Stefan Herbel (CDU) und seiner Stellvertreterin Sigrid Schmidt (SPD) übernahm Landrat Marco Voge den Vorsitz über die konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Foyer des Berufskollegs des Märkischen Kreises in Iserlohn. „Der Jugendhilfeausschuss als Teil des Jugendamtes leistet eine wichtige Arbeit. Ich freue mich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“, zollte Voge seinen Respekt vor der verantwortungsvollen Aufgabe. Zu Beginn seiner politischen Laufbahn war der Jugendhilfeausschuss auch sein erster Anknüpfungspunkt zum Märkischen Kreis, erinnerte sich der Landrat. Unter Sitzungsleitung von Stefan Herbel, der bereits seit 21 Jahren Mitglied des Kreistags und des Jugendhilfeausschusses ist, wurden die Unterausschüsse „Jugendhilfe“ und „Kinderbetreuung“ gebildet.
Nach Beendigung der Formalien entschieden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über die Vergabe der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung in Neuenrade am Standort „Heerweg“. Die Wahl fiel einstimmig auf die Sentiris gGmbH aus Halver. Ausschlaggebend war der eindeutige konzeptionelle Bezug auf die lokalen Bedingungen der Stadt Neuenrade. „Der Träger greift die Lage des Grundstücks auf und strebt ein naturnahes Gesamtkonzept mit enger Anbindung an lokale Akteure und Familien an“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Ebenfalls positiv bewertet wurden die Bereitschaft zu flexiblen Öffnungszeiten und Betreuungsangeboten, um den verschiedenen Bedarfslagen der Familien gerecht zu werden. Der Humanistische Verband NRW mit Sitz in Dortmund und die Step Kids KiTas gGmbH mit Sitz in Berlin hatten als Mitbewerber ebenfalls gute Konzeptideen vorgetragen. Ihnen fehlte allerdings der individuelle lokale Bezug.
Im Anschluss bestätigte der JHA jeweils einstimmig verschiedene Dringlichkeitsbeschlüsse im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung und der Kindertagespflege, die bereits im August gefasst worden waren.
Zum Hintergrund
Das Jugendamt des Märkischen Kreises ist zuständig für die Städte und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalskmühle. Anders als alle anderen Ausschüsse ist der Jugendhilfeausschuss (JHA) fester Bestandteil des Jugendamtes. Der JHA ist insofern nicht nur politisches Gremium, sondern auch Teil der Verwaltung. Auch nach den Kommunalwahlen bleibt der Jugendhilfeausschuss solange in alter Besetzung bestehen, bis sich ein neuer JHA konstituiert hat.
Der Gesetzgeber hat nicht nur die Bildung, sondern auch die Zusammensetzung genauestens vorgeschrieben. Dem JHA gehören stimmberechtigt zu dreifünftel Kreistagsmitglieder und zu zweifünftel Vertreter von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe an. Zudem ist für jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung zu benennen. Eine weitere Besonderheit ist, dass dem JHA weitere beratende Mitglieder ohne Stimmrecht angehören; und zwar Vertreter der Schule, der Arbeitsverwaltung, der Justiz, der Kirchen etc. Auch die Verwaltung (Behördenleiter oder ein von ihm bestellter Vertreter), die Jugendamtsleitung und der Vertreter des Jugendamtselternbeirates sind beratende Mitglieder.
Daneben gibt es noch viele weitere Besonderheiten und Vorgaben, die insgesamt die Bedeutung zeigen, die der Gesetzgeber diesem Ausschuss beimisst. Aufgabe des JHA ist es, Rahmen vorzugeben, Grundsatzentscheidungen zu treffen und zu steuern, für alles, was Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern an Angeboten der Jugendhilfe in ihrer Kommune vorfinden. Dies reicht vom Ausbau der U-3-Betreuung über die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung bis zum Unterhaltsrecht – Im Mittelpunkt dabei steht immer das Kindeswohl, das zu bewahren und zu schützen ist. Zudem hat der JHA eine Lobby-Funktion für die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien: Der JHA soll positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien erhalten und/oder schaffen. Gleiches gilt für eine kinder- und familienfreundliche Umwelt.