Pressemeldung vom 26.11.2020
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz bietet der Märkische Kreis ab sofort in einem neuen Online-Verfahren an. Eine solche Unterweisung müssen Personen bekommen, die im Lebensmittelbereich, Gaststätten, Kantinenküchen oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie und verschärften Regelungen seit Anfang November hat der Kreis nach einer Alternative zu den Belehrungen gesucht, die üblicherweise vor Ort stattfinden.
Zum einen hat der Kreis entschieden, zum Schutz von Mitarbeitenden sowie Bürgerinnen und Bürgern vorerst keine Präsenzbelehrungen mehr anzubieten, zum anderen wurden die personellen Kapazitäten bei der Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit der Corona Pandemie benötigt. Damit die Beschäftigten der Lebensmittelbranche aber weiterhin eine Bescheinigung bekommen können, wurde das Online-Verfahren des Technologiezentrums Glehn (TZG) eingerichtet.
Der Teilnehmende kann sich dabei über eine Internetseite für die Belehrung anmelden und die Gebühren per PayPal bezahlen. Zu dem ausgewählten Termin kann er die Ausbildung dann bequem von Zuhause oder vom Arbeitsplatz aus durchführen. Er braucht dafür ein Gerät mit Kamera (PC, Notebook, Tablet, Smart-phone) und eine Internetverbindung. Vor dem Termin wird er vom TZG angerufen, und es erfolgt eine kurze Video-Identifikation und Erklärung des weiteren Ablaufs. Die ersten Belehrungen wurden inzwischen erfolgreich durchgeführt.
Das Online-Verfahren soll während der akuten Pandemielage ein alternatives Angebot sein. Sobald die Situation es zulässt, will der Amtsärztliche Dienst wieder Präsenzbelehrungen anbieten. Ob das Online-Verfahren dann als Zusatzangebot erhalten bleibt, muss noch entschieden werden.
Das Verfahren ist über die Dienstleistungsseite der Kreis-Homepage unter www.maerkischer-kreis.de oder bei den Online-Diensten zu finden.