Vorschläge für Jugendhilfeausschusses erbeten

Die Mitglieder des noch aktuellen Jugendhilfeausschusses bei der Besichtigung einer Kindertagesstätte. Foto: Ursula Erkens/Märkischer Kreis
Die Mitglieder des noch aktuellen Jugendhilfeausschusses bei der Besichtigung einer Kindertagesstätte. Foto: Ursula Erkens/Märkischer Kreis

Pressemeldung vom 09.09.2020
Mit der am 01. November beginnenden neuen Kommunalwahlperiode ist auch der Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises personell neu zu bilden. Der Kreis bittet deshalb um Meldungen dafür. Dem Jugendhilfeausschuss gehören sechs Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Märkischen Kreises wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag zu wählen sind.

Bei der Einreichung der Wahlvorschläge ist darauf zu achten, dass jeweils auch eine Stellvertretung benannt wird. Die vorgeschlagenen Frauen und Männer müssen das passive Wahl-recht für den Märkischen Kreis besitzen. Sie müssen also unter anderem mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Kreis haben. Außerdem sollten die Vorgeschlagenen über Erfahrung in der Jugendhilfe verfügen.

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe können sich mit ihren Vorschlägen bis zum 25. September schriftlich an das Jugendamt des Märkischen Kreises, Heedfelder Straße 45, in 58509 Lüdenscheid wenden.

Zuletzt aktualisiert am: 09.09.2020